Absatz einsFür das Reinigen (z. B. Entfernen von Papierabfällen) gebühren 0,4684 €, für das Bewässern 0,4522 € und für das maschinelle Mähen samt Entfernen des Grases 0,6458 € je Quadratmeter Grünfläche aufgeteilt auf zwölf Monatsbeträge.
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Tirol
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 338 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2025,
V
Paragraph 4,
01.01.2025
31.12.2025
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2025,
(3 Die sich aus Absatz eins, ergebende Summe ist kaufmännisch auf Cent zu runden.
03.12.2025
20012754
NOR40266677