Absatz eins,Für die Mitwirkung in einem Senat der Übernahmekommission (Paragraph 28, Absatz 3, ÜbG) zur Kontrolle und Überwachung der Durchführung eines öffentlichen Übernahmeangebots gebührt
- Litera adem Vorsitzenden des Senats ein Pauschalbetrag von 11 800 Euro und
- Litera bden übrigen Senatsmitgliedern ein Pauschalbetrag von je 5 900 Euro.