Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 335 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 15

Inkrafttretensdatum

01.01.2025

Außerkrafttretensdatum

31.12.2025

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Beachte

materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2025,

Text

Entlohnung

Paragraph 15,

  1. Absatz eins,Zur Berechnung der Entlohnung für die nachstehenden Tätigkeiten in Absatz 3, wird jeweils der Multiplikator mal Rechenfaktor mal Einstufungsgruppe herangezogen. Das Ergebnis dient zur Lohnfindung, nicht aber der Ermittlung der Arbeitszeit.
  2. Absatz 2,Das jährliche Entgelt für vereinbarte Gehsteig- bzw. Grünflächenbetreuung ist auf 12 Monatsbeträge aufzuteilen und monatlich auszuzahlen.
  3. Absatz 3,Tätigkeiten mit Berechnungswerten:

 

Multiplikator

Rechenfaktor pro Monat

Einstufungsgruppe

1x wöchentlich Kehren & Waschen des Stiegenhauses und der Gänge

pro Bestandseinheit

0,38

1

1x wöchentlich Kehren des Stiegenhauses und der Gänge

pro Bestandseinheit

0,15

1

Staubfreihalten des Stiegenhauses und der Gänge nach Bedarf

pro Bestandseinheit

0,13

1

Staubfreihalten von Türen nach Bedarf

pro Bestandseinheit

0,13

1

monatliches Kehren der Kellergänge

pro Bestandseinheit

0,08

1

monatliches Reinhalten diverser Abstellräume

pro Bestandseinheit

0,03

1

monatliches Kehren des Dachbodens

pro Bestandseinheit

0,03

1

wöchentlich Aufzugskabine reinigen

pro Bestandseinheit

0,20

1

monatliche Waschküchenreinigung

pro Bestandseinheit

0,08

1

Stiegenhauszuschlag ab dem zweiten Stiegenhaus

pro Stiegenhaus

0,33

1

Zuschlag bei Räumlichkeiten mit Kundenverkehr, die durch das Stiegenhaus betreten werden müssen

pro Stiegenhaus

2,5

1

Betreuung und monatliche Reinigung (händisch) von Tief- und Palettengaragen

pro Stellplatz

0,5

2

Betreuung und monatliche Reinigung (maschinell) von Tief- und Palettengaragen

pro Stellplatz

0,25

2

Kontrolle und/oder Beaufsichtigungstätigkeiten

pro Bestandseinheit

0,4

2

Kleinreparaturen nach Bedarf

pro Bestandseinheit

0,03

3

wöchentliche Aufzugsbetreuung

pro Bestandseinheit

0,15

3

monatliche Aufzugsbetreuung

pro Bestandseinheit

0,10

3

Waschküchenbetreuung inklusive Waschmaschinen und Trockner

pro Bestandseinheit

0,03

2

Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.10. bis 15.4. für die ersten 300 m2

pro m2

0,10

2

Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.10. bis 15.4. für die weiteren 301 m2 bis 1 100 m2

pro m2

0,07

2

Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.10. bis 15.4. für die darüber hinaus gehenden m2

pro m2

0,03

2

Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.4. bis 15.10.

pro m2

0,02

2

 

Multiplikator

Rechenfaktor pro Jahr

Einstufungsgruppe

Fenster reinigen 2x jährlich inkl. Fensterstock

pro m2 zu reinigender Fensterflügelfläche

0,16

1

für jede weitere Fensterreinigung inkl. Fensterstock

pro m2 zu reinigender Fensterflügelfläche

0,05

1

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Reinigung und Bewässerung) für die ersten 500 m2

pro m2

0,05

2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Reinigung und Bewässerung) für die weiteren 501 m2 bis 4 000 m2

pro m2

0,03

2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Reinigung und Bewässerung) für die darüber hinaus gehenden m2

pro m2

0,02

2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Mähen und Schnittgutentfernen) für die ersten 500 m2

pro m2

0,10

2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Mähen und Schnittgutentfernen) für die weiteren 501 m2 bis 4 000 m2

pro m2

0,05

2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Mähen und Schnittgutentfernen) für die darüber hinaus gehenden m2

pro m2

0,03

2

Schlagworte

Gehsteigbetreuung, Tiefgarage

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2025

Gesetzesnummer

20012752

Dokumentnummer

NOR40266652