Modulare Kanzlei- und Gerichtsvollzieher/innen-Grundausbildungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2018, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 320 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 2
01.01.2025
MKGAV
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
1. | die verpflichtend zu absolvierenden Grundlagenmodule das für eine Tätigkeit im Justizdienst absolut unabdingbare Grundwissen, insbesondere über die Organisation und Funktionsweise der Justiz, das sich durch die besondere Stellung der Justiz im Staatsgefüge gebietende Verhalten im Dienst und die justizspezifischen IT-Anwendungen, |
2. | die verpflichtend zu absolvierenden Pflichtmodule die für die tägliche Arbeit erforderlichen rechtlichen Kenntnisse und deren praktische Anwendung sowie |
Anmerkung, 3,, ) | die fakultativen Wahlmodule darüber hinausgehende Kenntnisse, die einer erweiterten bzw. vertiefenden Ausbildung dienen sollen, |
25.11.2024
20010369
NOR40266362