UGB-Schwellenwerte-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 318 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 3
21.11.2024
UGB-SchweVO
21/01 Handelsrecht
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Die geänderten Schwellenwerte sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen. Für den Eintritt und den Entfall der in Paragraph 221 und Paragraph 246, UGB angeordneten Rechtsfolgen sind die geänderten Werte auch auf Beobachtungszeiträume anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2024 liegen.
21.11.2024
20012736
NOR40266330