Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Neuseeland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 183 aus 2024,
Vertrag – Neuseeland
Paragraph 0
29.08.2024
21.09.2006
39/03 Doppelbesteuerung
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG VON NEUSEELAND ZUR BESEITIGUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERVERKÜRZUNG UND –UMGEHUNG
StF: BGBl. III Nr. 127/2007 (NR: GP XXIII RV 83 AB 185 S. 30. BR: AB 7756 S. 747.)
BGBl. III Nr. 183/2024 (NR: GP XXVII RV 2188 AB 2234 S. 233. BR: AB 11311 S. 959.)
Deutsch, Englisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. September 2007 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 27, Absatz 2, am 1. Dezember 2007 in Kraft.
Die Republik Österreich und Neuseeland,
Sub-Litera, i, n der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,
Haben Folgendes vereinbart:
e-rk
21.11.2024
20005557
NOR40266293