Absatz eins,Der mit der Zustellung von Paketen beschäftigte Mitarbeiter erhält als Abgeltung für die mit seinem Dienst verbundenen Erschwernisse ein Stückgeld.
Stückgeldverordnung Paket Österreich 2024
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 313 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph eins
01.01.2025
63/02 Gehaltsgesetz 1956; 91/02 Post
15.11.2024
20012733
NOR40266285