Kurztitel

Gewerbelegitimationen-Verordnung 2024

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 312 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2025

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Aussehen und Eigenschaften

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Die Gewerbelegitimation wird als beidseitig bedruckte Karte aus Polycarbonat hergestellt. Ihre Abmessungen haben dem Format ID-1 der ISO-Norm 7810 zu entsprechen.
  2. Absatz 2,Die Gewerbelegitimation hat folgende Fälschungssicherheitsmerkmale zu enthalten:
    1. Ziffer eins
      Sicherheitsuntergrundmuster mit Mikroschrift auf Vorder- und Rückseite,
    2. Ziffer 2
      UV-Fluoreszenzfarbe,
    3. Ziffer 3
      der Sicherheitsuntergrund überlappt das Lichtbild zum Teil am Rand,
    4. Ziffer 4
      Personalisierung durch Lasergravur.

Schlagworte

Vorderseite

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2024

Gesetzesnummer

20012732

Dokumentnummer

NOR40266273