Absatz eins,Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention (Georgien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 174 aus 2024,
Vertrag – Georgien
Artikel 16
01.12.2024
49/12 Zivilschutz
06.11.2024
20012723
NOR40266204