Absatz eins,Im Rahmen der mündlichen Prüfung können nach Maßgabe der Absatz 2 und 3 mündliche Teilprüfungen aus folgenden Prüfungsgebieten gewählt werden:
- Ziffer eins„Religion“,
- Ziffer eins a„Ethik“,
- Ziffer 2„Deutsch“,
- Ziffer 3„Erste lebende Fremdsprache“,
- Ziffer 4„Zweite lebende Fremdsprache“,
- Ziffer 5„Latein“,
- Ziffer 6„Geschichte und Politische Bildung“,
- Ziffer 7„Geographie und wirtschaftliche Bildung“,
- Ziffer 8„Mathematik“,
- Ziffer 9„Darstellende Geometrie“ (nur am Realgymnasium für Berufstätige),
- Ziffer 10„Biologie und Umweltbildung“,
- Ziffer 11„Chemie“,
- Ziffer 12„Physik“,
- Ziffer 13„Psychologie und Philosophie“,
- Ziffer 14„Ökonomie“ (nur am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Berufstätige),
- Ziffer 15Prüfungsgebiet entsprechend einem (schulautonomen) Pflicht-, Frei- oder Wahlpflichtgegenstand, welcher im Ausmaß von mindestens fünf Wochenstunden besucht wurde.