Kilometergeldverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 289 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph eins
25.10.2024
KmGV
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Ist für betriebliche oder berufliche Fahrten ab dem 1. Jänner 2025 anzuwenden vergleiche Paragraph 6,).
Die pauschale Berücksichtigung von Aufwendungen aus der betrieblichen oder beruflichen Nutzung von Fahrzeugen hat entsprechend den folgenden Bestimmungen durch den Ansatz des Kilometergeldes zu erfolgen, das gemäß Reisegebührenvorschrift 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1955,, in der jeweils geltenden Fassung, für Personen- und Kombinationskraftwagen, Motorräder, Motorfahrräder und Fahrräder vorgesehen ist.
Personenkraftwagen
24.10.2024
20012716
NOR40265938