Lehrpläne der Sonderschulen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2024,
V
Anlage 7,
01.09.2025
70/02 Schulorganisation
zum gestaffelten Inkrafttreten vergleiche Paragraph 3,
Der Lehrplanzusatz für den Förderbereich Motorik/Bewegung stellt die spezifische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen oder chronischer Erkrankung (gemäß Gutachten/Diagnose einer fachlich geeigneten Stelle) im Rahmen ihrer Schulpflicht sicher. Zu den Menschen mit Behinderung zählen gemäß Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen, die langfristige körperliche, psychische, intellektuelle Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe, gleichberechtigt mit anderen, an der Gesellschaft hindern können (bio-psycho-soziales Behinderungsmodell). Aufgrund bestehender Barrieren in der räumlichen und sozialen Umwelt wird Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen die gleichberechtigte Teilhabe am schulischen, sozialen und gesellschaftlichen Leben erschwert. Der Lehrplanzusatz Förderbereich Motorik/Bewegung beschreibt einerseits ergänzende Bildungsziele und -inhalte für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen und stellt dadurch die spezifische Förderung der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Motorik, Handlungsplanung und -ausführung, Körperbewusstsein sowie Kommunikation sicher. Zum anderen formuliert er Maßnahmen und Lernbedingungen, die – in Abstimmung mit den individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler – zu einer barrierefreien Gestaltung von Lern- und Entwicklungsprozessen beitragen können, um größtmögliche Aktivität und Teilhabe im Bildungssystem sicherzustellen. Der Lehrplanzusatz versteht sich als Rahmen- und Ergänzungslehrplan, der je nach Bedarf der Schülerin bzw. des Schülers zur Gänze oder in Teilen zum Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule oder des Berufsvorbereitungsjahres in additiver oder integrativer Form Anwendung findet. Der Lehrplanzusatz dient als Grundlage für
Der gesamte Lehrplanzusatz schließt die grundlegenden Überlegungen und Ausführungen des Lehrplans der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule und des Berufsvorbereitungsjahres sowie insbesondere jene Überlegungen und Ausführungen der Fachlehrpläne der gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2023, verordneten Lehrpläne zur Kompetenzorientierung, zu den allgemeinen didaktischen Grundsätzen, zum organisatorischen Rahmen, zu übergreifenden Themen sowie zur Stundentafel mit ein und konkretisiert bzw. erweitert diese für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen. Der Förderbereich Motorik/Bewegung wird modular an einen der Lehrpläne der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule oder des Berufsvorbereitungsjahres angeschlossen (Baukastenprinzip). Die konkreten Maßnahmen und Inhalte werden entsprechend den Lern- und Entwicklungsbedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler ausgewählt.
Der Lehrplan für die verbindliche Übung des Förderbereichs Motorik/Bewegung ist gleich aufgebaut wie die Fachlehrpläne der gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2023, verordneten Lehrpläne. Er beinhaltet eine Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze, ein fachspezifisches Kompetenzmodell und die dazugehörenden Kompetenzbereiche, zentrale fachliche Konzepte sowie Kompetenzbeschreibungen. Es wird von spezifischen Kompetenzbeschreibungen pro Jahrgangsstufe zugunsten einer Orientierung am individuellen Lern- und Entwicklungsstand abgesehen. Die Kompetenzziele und konkreten Unterrichtsinhalte variieren in Abhängigkeit von den individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Bildungs- und Förderinhalte der verbindlichen Übungen sind flexibel im gesamten Unterrichtsgeschehen einzubringen und verpflichtend im Individuellen Bildungs- und Entwicklungsplan (IBEP) spezifisch für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler zu planen, zu dokumentieren und zu evaluieren und gegebenenfalls zu adaptieren.
Im achten Teil wird auf die Fachlehrpläne der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule und des Berufsvorbereitungsjahres verwiesen und es werden didaktisch-methodische sowie pädagogische Hinweise für diese Unterrichtsgegenstände ergänzt, die für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen/motorischen Beeinträchtigungen sowie mit chronischen Erkrankungen zu berücksichtigen sind.
Zur Beschreibung eines Gesundheitsproblems werden in diesem Lehrplanzusatz Ausdrücke und Begriffe verwendet, die der medizinischen Diagnostik entstammen. Sie sollen einen Anhaltspunkt zur Einordnung von Gutachten und Diagnosen von fachlich geeigneten Stellen geben. Gutachten bzw. Diagnosen werden als Teilbereich einer umfassenden pädagogischen Diagnostik gesehen und im Zusammenspiel mit personen- und umweltbezogenen Faktoren betrachtet.
Der Förderbereich Motorik/Bewegung ist auf Schülerinnen und Schüler anzuwenden, deren Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten im Unterricht und an sozialen Prozessen innerhalb der Schule aufgrund umweltbezogener Faktoren behindert sind. Dazu zählen Schülerinnen und Schüler mit einer angeborenen oder erworbenen, nicht nur vorübergehenden körperlichen, motorischen oder organischen Beeinträchtigung von leicht-, mittel- oder hochgradiger Ausprägung aufgrund einer
Eine Beeinträchtigung im Bereich der körperlichen, motorischen oder organischen Funktionen hat komplexe Ursachen und führt in Wechselwirkung mit den jeweiligen personen- und umweltbezogenen Bedingungsfaktoren zu unterschiedlichen Erscheinungsformen sowie Auswirkungen auf die Aktivitäts-, Kommunikations- und Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die Zielgruppe dieses Lehrplans stellt sich daher als höchst heterogene Gruppe dar.
Damit Schülerinnen und Schüler Kompetenzen entwickeln können, die sie dazu befähigen, gegenwärtige und zukünftige soziale, gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Herausforderungen zu bewältigen, muss Schule ein Ort sein, an dem ko-konstruktives, individualisiertes, handlungsorientiertes und reflektiertes Lernen stattfinden kann. Ausgehend vom 4K-Modell (Kommunikation, Kollaboration, Kooperation und kritisches Denken) sollen entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert, der Erwerb von Kompetenzen für nachhaltige Entwicklung angestrebt, die Auseinandersetzung mit ethischen, moralischen und religiösen Werten angeregt und soziales und gesellschaftliches Handeln ermöglicht werden. Leitvorstellungen dieserart sind in den Lehrplänen der Volksschule, Mittelschule, AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule sowie des Berufsvorbereitungsjahres definiert und näher ausgeführt. Sie sind für alle Lehr- und Lernprozesse relevant und müssen an die jeweiligen Lern- und Entwicklungsbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst werden, damit der Kompetenzerwerb für alle sichergestellt wird. Dies gilt selbstverständlich auch für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen. Eine Behinderung wird demnach verstanden als das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen einer langfristigen körperlichen, psychischen, intellektuellen Beeinträchtigung oder Sinnesbeeinträchtigung und verschiedenster Barrieren, die den Menschen daran hindern, voll und wirksam sowie gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft teilhaben zu können (bio-psycho-soziales Behinderungsmodell).
Damit Menschen mit Beeinträchtigung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können, sind vorhandene Barrieren abzubauen oder spezifische Unterstützungsmaßnahmen bereitzustellen. Diese sind auf den individuellen Unterstützungsbedarf abzustimmen. Voraussetzung ist es daher, dass Schülerinnen und Schüler lernen, ihren Unterstützungsbedarf klar, verständlich und bei Bedarf detailliert zu kommunizieren. Lehrerinnen und Lehrer motivieren Schülerinnen und Schüler dazu, ihre individuellen Unterstützungsbedarfe zu formulieren und fördern sie darin, Anleitungskompetenz zu erwerben und diese verantwortungsbewusst einzusetzen.
Eine möglichst interdisziplinäre Diagnostik der individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen, die personenbezogene Faktoren und Umweltfaktoren berücksichtigt, schärft das Bewusstsein sowohl für vorhandene Barrieren als auch für Ressourcen. Dafür eignen sich insbesondere Beobachtungs- und Planungsverfahren, denen das bio-psycho-soziale Modell von Behinderung und damit das Verständnis der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF, WHO 2001) zugrunde liegen. Dabei wird nicht nur die medizinische Diagnose betrachtet, sondern wie sich die Beeinträchtigung in Wechselwirkung mit spezifischen umwelt- und personenbezogenen Faktoren auf die Teilhabe- und Aktivitätsmöglichkeiten der Schülerin bzw. des Schülers auswirkt.
Für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen Beeinträchtigung werden die Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten zu einem großen Teil dadurch bestimmt, wie die Umgebung gestaltet und auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Räumlichkeiten, Bildungsinhalte und Aufgabenstellungen sind so zu organisieren, dass sie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Auseinandersetzung ermöglichen. Dadurch wird der aktive und ungehinderte Zugang zum Wissenserwerb sichergestellt und nicht nur gegenwärtig im Schulsetting die Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten erweitert, sondern auch zukünftig die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe gewährleistet.
Der Lehrplanzusatz wird von folgenden Leitprinzipien getragen:
Übergeordnetes Ziel dieses Lehrplanzusatzes ist eine geeignete Vorbereitung auf künftige Lebenssituationen. Dieses Bildungsziel wird insbesondere durch die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie anderen relevanten schulischen und außerschulischen Einrichtungen angestrebt.
Im Zentrum der pädagogischen Überlegungen dieses Lehrplanzusatzes steht die Kompetenzorientierung, welche im Paragraph 8, Litera r, des Schulorganisationsgesetzes verankert und in den Lehrplänen 2023 sowie in den Lehrplänen des Förderschwerpunkts Lernen konkretisiert wird. Ausgangspunkt aller methodisch-didaktischen Überlegungen zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs der Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Motorik/Bewegung sind die körperlichen und motorischen Ressourcen sowie der individuelle Lern- und Entwicklungsstand. Individuelle Lern- und Arbeitswege sowie der Einsatz von Hilfsmitteln, Assistenzleistungen und weiterer ausgleichender Maßnahmen sind zuzulassen, um den persönlichen Kompetenzzuwachs sicherzustellen.
Kompetenzorientierter Unterricht und kompetenzorientierte Förderung werden unter anderem durch eine förderliche Klassenführung, die von Achtsamkeit und Präsenz geprägt ist, ermöglicht. Im Förderbereich Motorik/Bewegung zeichnet sich entsprechendes pädagogisches Handeln durch folgende Aspekte aus:
Ein gelungener, kompetenzorientierter Unterricht berücksichtigt die acht Grundsätze der gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2023, verordneten Lehrpläne (Volksschule, Mittelschule, AHS-Unterstufe) sowie des Lehrplans Förderschwerpunkt Lernen. Im Förderbereich Motorik/Bewegung sind folgende Aspekte mit besonderer Rücksichtnahme zu beachten:
Eine körperliche, motorische oder organische Beeinträchtigung kann auf die Gesamtentwicklung eines Menschen sehr unterschiedliche Auswirkungen haben. Die individuelle Ausprägung der Beeinträchtigung sowie der aktuelle Stand der motorischen und kommunikativen Entwicklung, aber auch umwelt- und personenbezogene Faktoren der Schülerinnen und Schüler sind zu analysieren, um Barrieren und Ressourcen erkennen und entsprechend damit umgehen zu können. Lehrerinnen und Lehrer setzen spezifische Fördermaßnahmen, die auf die individuellen Lern- und Entwicklungsbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind und im Individuellen Bildungs- und Entwicklungsplan (IBEP) dokumentiert und evaluiert werden. Sie wissen zudem um die spezifischen Auswirkungen von körperlichen/motorischen Beeinträchtigungen auf Lern- und Bildungsprozesse Bescheid und sorgen durch entsprechende methodisch-didaktische sowie organisatorische Maßnahmen für einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu allen Lern- und Bildungsinhalten. Konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit im Lernprozess sind dabei stets auf die individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler abzustimmen. Beispielhaft sind der Einsatz assistiver Technologien (zB Einhandtastatur, Text-to-Speech-Programme) sowie die adäquate Aufbereitung von Unterrichtsmaterialien (zB digitale Dokumente, gut greifbare Materialien) zu nennen.
Digitale Medien bieten vielseitige didaktische und methodische Möglichkeiten, Barrieren in gesellschaftlichen wie auch in Unterrichtsprozessen zu überwinden und damit die Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen/motorischen Beeinträchtigung können digitale Medien oder assistive Technologien hilfreich sein, um Aufgabenstellungen umzusetzen (zB Laptop als Schreibhilfe) oder sich am Unterricht zu beteiligen (zB Sprachausgabe-Software).
Um individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entwicklungs- und Beteiligungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen/motorischen Beeinträchtigung bestmöglich zu unterstützen, sollten Lehrpersonen entsprechende assistive Technologien handhaben und vielfältig anwenden können. Sie achten auf einen konsequenten und auf die individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler abgestimmten Einsatz dieser und sind für Herausforderungen im schulischen Alltag und im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit körperlichen/motorischen Beeinträchtigungen sensibilisiert. Ein regelmäßiger interdisziplinärer Austausch zwischen Lehrpersonen, Schulassistentinnen und -assistenten, Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten, Pflegepersonal, Hilfsmittelfirmen und weiteren Expertinnen und Experten sowie grundlegende Kenntnisse über die spezifische Art der Beeinträchtigung und ihren Auswirkungen tragen dazu bei, Verständnis für die individuelle Situation der Schülerin/des Schülers zu vermitteln und eine adäquate Entwicklungsförderung zu garantieren.
Eine adäquate kompetenzfördernde Lernumgebung richtet sich nach den Lern- und Entwicklungsbedürfnissen der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers. Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigen die Herausforderungen und Auswirkungen einer körperlichen/motorischen Beeinträchtigung auf Lern- und Bildungsprozesse und setzen spezifische Maßnahmen, die für betroffene Schülerinnen und Schüler eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht sowie barrierefreie Zugänge zu Bildungsinhalten und damit den individuellen Kompetenzerwerb sicherstellen. Unterrichts- und Sozialformen, Rahmenbedingungen des Lernprozesses wie auch deren Ausmaß und Intensität sind entsprechend zu modifizieren, damit Schülerinnen und Schüler mit körperlicher Beeinträchtigung gleichberechtigt daran teilhaben und davon profitieren können. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich im Kapitel 12 „Ausgleichende Maßnahmen“ des fünften Abschnittes.
Lehrerinnen und Lehrer ermutigen und motivieren die Schülerinnen und Schüler zu eigenständigen Fragestellungen und Wortäußerungen sowie zur aktiven handelnden Auseinandersetzung mit Lerninhalten, indem sie dafür bewusst Raum schaffen und bei Bedarf entsprechende Hilfsmittel bereitstellen (zB Unterstützte Kommunikation, digitale Schreibhilfen). Dadurch wird der individuelle, selbstgesteuerte Bildungserwerb angeregt. Individuelle Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen sowie damit einhergehende spezifische Unterstützungsbedarfe werden konsequent berücksichtigt. Schülerinnen und Schüler werden darin unterstützt, herauszufinden und zu kommunizieren, welche Art der Hilfestellung und Unterstützung sie benötigen, um Lernprozesse erfolgreich gestalten zu können (Anleitungskompetenz).
Bei einer körperlichen Beeinträchtigung handelt es sich häufig um eine sichtbare Beeinträchtigung, die bei nichtbehinderten Personen Berührungsängste hervorrufen kann. Lehrerinnen und Lehrer sorgen dafür, dass jegliche Formen der Diskriminierung sowie soziale Barrieren identifiziert und abgebaut werden. Die Schule soll für alle Schülerinnen und Schüler einen Ort bieten, an dem sich jede und jeder wohl und sicher fühlt, Vielfalt wertgeschätzt und ein respektvoller Umgang mit dem Anders-Sein gelebt wird.
Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer körperlichen oder motorischen Beeinträchtigung nicht oder kaum über lautsprachliche Kompetenzen verfügen, nehmen durch Methoden und Hilfsmittel der Unterstützten Kommunikation, die den individuellen Voraussetzungen entsprechen, aktiv und selbstbestimmt am Unterricht und am Schulalltag teil. Lehrerinnen und Lehrer stellen sicher, dass diese konsequent zum Einsatz kommen und spezifische Kommunikationsregeln eingehalten werden, damit alle Schülerinnen und Schüler dieselben Chancen haben, sich kommunikativ am Unterricht zu beteiligen.
Es ist darauf zu achten, dass Instrumente der Kompetenzüberprüfung zB iKMPLUS für alle Schülerinnen und Schüler barrierefrei und chancengerecht zugänglich sind. Prüfungsmodalitäten und Beurteilungskriterien sind bei gleichbleibenden Leistungsanforderungen zu adaptieren, sofern eine Leistung aufgrund der Beeinträchtigung nicht erbracht werden kann. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich im Kapitel 12 „Ausgleichende Maßnahmen“ des fünften Abschnittes.
Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Lehrplänen der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe und des Förderschwerpunkts Lernen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Eine detaillierte Beschreibung der übergreifenden Themen (gesellschaftliche Bedeutung, Kompetenzziele und Bezug zu spezifischen Fachlehrplänen) erfolgt in den gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2023, verordneten Lehrplänen für die Primarstufe und Sekundarstufe römisch eins. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Die Bezüge zu den spezifischen Fachlehrplänen dieses Lehrplanzusatzes werden tabellarisch abgebildet.
| Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | Entrepreneurship Education | Gesundheitsförderung | Informatische Bildung | Interkulturelle Bildung | Medienbildung | Politische Bildung | Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | Sexualpädagogik | Sprachliche Bildung und Lesen | Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | Verkehrs- und Mobilitätsbildung | Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
Verbindliche Übungen | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | 9. | 10. | 11. | 12. | 13. |
Spezifische Übungen im Förderbereich Motorik/Bewegung | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
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Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den neun Schulstufen. Nachfolgend werden Ergänzungen zu einzelnen übergreifenden Themen angeführt, die für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen, motorischen oder organischen Beeinträchtigung als bedeutsam erachtet werden.
Um die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten realistisch einschätzen zu können, bedarf es einer Auseinandersetzung mit den eigenen Interessen, Begabungen, Voraussetzungen und Ressourcen, dazu zählen auch die Ursachen und Auswirkungen der eigenen körperlichen Beeinträchtigung. Zur Bewältigung alltäglicher Herausforderungen in (Aus-)Bildung, Beruf und im privaten Leben sind Informationen und Kenntnisse über mögliche Hilfsangebote (zB Assistenz) und zustehende Rechte ebenso bedeutsam, wie die Handhabung assistiver Technologien und kompensatorischer (Arbeits-)Techniken.
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS- Unterstufe sowie des Förderschwerpunkts Lernen verwiesen.
Für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen/motorischen Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung ist es mit zunehmendem Alter von großer Bedeutung, vermehrt selbständig Verantwortung für die medizinische und therapeutische Versorgung zu übernehmen. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Beeinträchtigung fördert das Bewusstsein für die persönlichen Umstände und die Bedeutung von Therapie und Medizin für das eigene Wohlbefinden.
Assistive Technologien schaffen erweiterte Möglichkeiten der Kommunikation, Aktivität und Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen. Der Einsatz adäquater Hilfsmittel im Unterricht erleichtert Kommunikations- und Lernprozesse zwischen allen Beteiligten. Schülerinnen und Schüler lernen diverse Hilfsmittel eigenständig und situationsadäquat anzuwenden und diese auch in außerschulischen Situationen und zukünftigen Herausforderungen in Beruf und Alltag einzusetzen.
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS- Unterstufe sowie des Förderschwerpunkts Lernen verwiesen.
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS- Unterstufe sowie des Förderschwerpunkts Lernen verwiesen.
Politische Partizipation bedeutet nicht nur, die Rechte und Pflichten als Staatsbürgerin und Staatsbürger wahrzunehmen, sondern sich auch für deren Umsetzung und Weiterentwicklung einzusetzen. Sich zB in Vereinen und Organisationen zu engagieren, die sich spezifisch für die Interessen von Menschen mit körperlichen/motorischen Beeinträchtigungen einsetzen, trägt wesentlich dazu bei.
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS- Unterstufe sowie des Förderschwerpunkts Lernen verwiesen.
Sexualpädagogik als Querschnittsthematik umfasst auch Themen wie Hygiene und Körperwahrnehmung. Schülerinnen und Schüler sind in der Ausbildung eines positiven Selbstbildes zu unterstützen, um Selbstzweifeln aufgrund vorherrschender sozialer Normvorstellungen entgegenzuwirken. Eine wesentliche Kompetenz im Bereich der Sexualpädagogik stellt das selbstbestimmte Wahrnehmen und Kommunizieren persönlicher Grenzen dar. Eine wertvolle Hilfestellung kann hierbei die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit diversen Fachleuten (zB Pflegepersonal) sowie der Sexualberatung darstellen.
Schülerinnen und Schüler, die nicht oder kaum über lautsprachliche Kompetenzen verfügen, nehmen durch Methoden und Hilfsmittel der Unterstützten Kommunikation aktiv und selbstbestimmt am Unterricht teil. Die Berücksichtigung der individuellen kommunikativen Möglichkeiten sowie des Sprachstandes ist essenziell, um die Sprach- und Lesekompetenzen von Schülerinnen und Schülern bestmöglich zu fördern.
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS- Unterstufe sowie des Förderschwerpunkts Lernen verwiesen.
Die Möglichkeiten, sich im öffentlichen Raum fortzubewegen, sind für Schülerinnen und Schüler mit körperlicher, motorischer oder organischer Beeinträchtigung gegebenenfalls stark eingeschränkt und erschwert. Im Rahmen der Verkehrs- und Mobilitätsbildung sollen Schülerinnen und Schüler einerseits auf die Herausforderungen vorbereitet werden, andererseits sollen individuelle Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie ihnen die Teilhabe am öffentlichen Verkehr möglichst eigenständig gelingen kann, und entsprechende Übungssituationen intendiert werden. Große Bedeutung haben zudem Informationen und Kenntnisse über allgemeine und beeinträchtigungsspezifische Orientierungs- und Hilfssysteme.
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS- Unterstufe sowie des Förderschwerpunkts Lernen verwiesen.
Ein wesentlicher Anspruch aller verordneten Lehrpläne ist, dass Lehrerinnen und Lehrer die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützen. Um dazu am Schulstandort die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, sind die Ausführungen zum organisatorischen Rahmen des Lehrplans der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule bzw. des Berufsvorbereitungsjahres zu berücksichtigen. Nachfolgend finden sich dazu Ergänzungen bzw. Konkretisierungen, die für Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Motorik/Bewegung als bedeutsam erachtet werden.
Es ist die Aufgabe der Schul(cluster)leitung und der Lehrerinnen und Lehrer, die Vorgaben und Zielsetzungen der Lehrpläne nutzbar zu machen, um die Schul- und Unterrichtsentwicklung gezielt voranzutreiben. Die Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler fließen dabei in die Entwicklung konkreter Zielvorgaben mit ein. Entsprechend sind auch Beeinträchtigungen, sonderpädagogische Förderbedarfe und Lehrplanzusätze in diese Überlegungen einzubeziehen. Der Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik an den Bildungsdirektionen berät Schulen in diesen Belangen und unterstützt die regionale Umsetzung.
Die inhaltlich-thematischen Angebote und die angestrebten Kompetenzen sind auf die Bildungsaufgabe des jeweiligen Lehrplans bzw. Lehrplanzusatzes abzustimmen. Im Rahmen der schulischen Gestaltungsfreiräume können die verbindlichen Übungen dieses Lehrplanzusatzes in Pflichtgegenstände umgewandelt werden, um vorhandene Schwerpunkte zu vertiefen und das Bildungsangebot zu erweitern.
Im Förderbereich Motorik/Bewegung kommt der Förderung in den Bereichen Motorik, Handlungsplanung und -ausführung, Körperbewusstsein und Kommunikation eine besondere Bedeutung zu. Auf die physiologischen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler abgestimmte tägliche Übungen zur Erhaltung und Stärkung der Grundmotorik können in andere Unterrichtsgegenstände integriert werden und dazu beitragen, dass diese motorischen Abläufe und alltägliche Bewegungshandlungen zunehmend eigenständig bewältigen können.
Grundsätzlich kommen die Stundentafeln und entsprechenden Regelungen des Lehrplans der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule oder des Berufsvorbereitungsjahres zur Anwendung. Für Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Motorik/Bewegung ergeben sich zusätzliche Unterrichtsstunden in förderbereichsspezifischen Gegenständen (Unterstützte Kommunikation, spezifische Übungen im Förderbereich Motorik/Bewegung). Die Inhalte der spezifischen Unterrichtsgegenstände und damit das Ausmaß dieser werden je nach Bedarf der Schülerin/des Schülers zur Gänze oder in Teilen in additiver oder integrativer Form umgesetzt. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich im sechsten Teil „Stundentafeln“.
Spielerische Übungen zu den Entwicklungsbereichen Fein- und Grobmotorik, Handlungsplanung und -ausführung, Körperbewusstsein und Kommunikation sind bereits in der Vorschulstufe unter Berücksichtigung der besonderen Lernbedürfnisse von Kindern dieser Schulstufe durchzuführen.
Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen schließen einander nicht aus, sondern tragen wechselseitig zu einem gelingenden Miteinander und zur Realisierung gleichberechtigter Bildungschancen für alle bei. Die spezifische bzw. sonderpädagogische Förderung erfolgt in Zusammenarbeit und Kooperation mit spezifisch ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen und stellt einerseits die gezielte Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung in den Bereichen Motorik, Handlungsplanung und -ausführung, Körperbewusstsein und Kommunikation sicher und trägt andererseits zum Abbau von Barrieren im Unterrichts- und Schulalltag wie auch in außerschulischen Settings bei. Ziel ist es, durch den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen die schulische und berufliche Eingliederung sowie gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten und Schülerinnen und Schüler zur möglichst selbständigen und selbstbestimmten Lebensgestaltung zu befähigen.
Maßnahmen des inklusiven Unterrichts und der sonderpädagogischen Förderung sind in Abhängigkeit von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen und -bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse auszuwählen. Zu berücksichtigen sind dabei die jeweilige Ausprägung der Beeinträchtigung sowie die individuellen Auswirkungen dieser, die aufgrund diverser personen- und umweltbezogener Bedingungsfaktoren sehr unterschiedlich sein können. Eine umfassende Diagnostik der individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen (zB mittels ICF-basierter Verfahren) schließt auch personen- und umweltbezogenen Faktoren mit ein und schärft das Bewusstsein für die individuelle Ausgangslage der Schülerin/des Schülers. Auf Basis dieser Kenntnisse werden Bildungs- und Fördermaßnahmen entsprechend differenziert und adaptiert, damit alle Schülerinnen und Schüler gleichberechtigt an den Lernprozessen teilhaben und davon profitieren können.
Im Sinne einer gelingenden Inklusion arbeiten alle am Unterricht beteiligten Personen zusammen und wählen inklusive Settings, die auch im standortbezogenen Förderkonzept der Schule verankert sind. Dies beinhaltet auch die Anregung von Projekten, die dazu beitragen, Barrieren abzubauen und die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu stärken.
Die Zahl und Dauer von Schularbeiten sind dem Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule oder des Berufsvorbereitungsjahres zu entnehmen. Schularbeiten müssen wie auch andere Leistungsnachweise so gestaltet bzw. adaptiert werden, dass für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen, motorischen oder organischen Beeinträchtigung keine Nachteile aufgrund der Beeinträchtigung entstehen. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich im Kapitel 12 „Ausgleichende Maßnahmen“ dieses Abschnitts.
Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 3 a, des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, um Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die schon früh im Unterrichtsjahr im betreffenden Pflichtgegenstand auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar. Die dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen werden von der Förderung im Rahmen des Förderbereichs Motorik/Bewegung nicht berührt. Für Schülerinnen und Schüler mit dem Lehrplanzusatz Motorik/Bewegung ergeben sich zusätzliche Unterrichtsstunden für die spezifische Förderung, die sowohl integrativ als auch additiv geführt werden können. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich im sechsten Teil „Stundentafeln“.
Der pädagogischen Gestaltung von Schuleintritts- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Neben der Berücksichtigung der allgemeinen Ausführungen und Hinweise zur Gestaltung von Nahtstellen in den Lehrplänen der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule und des Berufsvorbereitungsjahres sind in den Übergangsphasen von Schülerinnen und Schülern mit einer körperlichen Beeinträchtigung einige Aspekte vor dem Eintritt in eine neue Institution zu bedenken (zB Voraussetzungen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, spezielle Hilfsmittel). Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, dem Diversitätsmanagement sowie schulischen und außerschulischen Einrichtungen anzustreben.
Um optimale Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang nach Abschluss der Sekundarstufe römisch eins zu schaffen, informieren und beraten Lehrerinnen und Lehrer gemäß Paragraph 3, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes (letzter Satz) die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte über mögliche nachfolgende (Aus-)Bildungs- und Berufswege. Die mit der Beeinträchtigung einhergehenden Herausforderungen und Chancen im Bildungs- und Berufssystem wie auch entsprechende unterstützende Möglichkeiten (zB Arbeitsassistenz) sollten in diesem Prozess thematisiert werden.
Bei der Durchführung von Veranstaltungen, Ausflügen und Exkursionen ist auf Barrierefreiheit zu achten.
(Hoch-) Begabungen treten innerhalb der Gruppe von Menschen mit körperlichen/motorischen Beeinträchtigungen im selben Ausmaß auf wie bei Menschen ohne Beeinträchtigung. Insofern spielt Begabungs- und Begabtenförderung auch im Förderbereich Motorik/Bewegung eine entscheidende Rolle, um die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und die Umsetzung individueller Potenziale und Interessen sowie spezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
In ganztägigen Schulformen werden Schülerinnen und Schüler je nach Art des Angebots nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Die allgemeinen Bestimmungen dafür sind dem Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe oder dem Lehrplan Förderschwerpunkt Lernen zu entnehmen. Wird eine ganztägige Schulform von einem oder mehreren Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung besucht, so sind deren spezifischen Lern- und Entwicklungsbedürfnisse im Betreuungsplan, aber auch in der konkreten methodisch-didaktischen Ausgestaltung der Unterrichts-, Lern- und Freizeitphasen zu berücksichtigen.
Unter ausgleichenden Maßnahmen sind Handlungen und Mittel zu verstehen, die dazu dienen, Benachteiligungen, die kausal durch eine Beeinträchtigung entstehen, zu kompensieren bzw. zu minimieren. Ausgleichende Maßnahmen sorgen dafür, dass Unterrichts- und Prüfungsbedingungen geschaffen werden, die von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen ohne Einschränkungen und Benachteiligungen zu bewältigen sind. Dadurch können alle Schülerinnen und Schüler gleichberechtigt an Lern- und Bildungsprozessen partizipieren und ihre Fähigkeiten im Hinblick auf gestellte Anforderungen zeigen. Dies trägt zur Sicherung der Chancengerechtigkeit bei. Ausgleichende Maßnahmen finden in folgenden zwei Bereichen Anwendung:
Gemäß Paragraph 18, Absatz 6, des Schulunterrichtsgesetzes sind Schülerinnen und Schüler entsprechend den Forderungen des Lehrplanes unter Bedachtnahme auf den wegen der körperlichen Behinderung bzw. gesundheitlichen Gefährdung erreichbaren Stand des Unterrichtserfolges zu beurteilen, soweit die jeweilige Bildungs- und Lehraufgabe grundsätzlich erreicht wird.
Gemäß Paragraph 23, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes gilt, dass für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen Beeinträchtigung der Pflichtgegenstand Bewegung und Sport als verbindliche Übung Bewegung und Sport zu führen ist, wobei der Lehrplan des Pflichtgegenstandes als anzustrebendes Richtmaß gilt.
Die jeweiligen Bildungsziele bzw. Leistungsanforderungen werden durch ausgleichende Maßnahmen nicht verändert, Leistungssituationen sind prinzipiell inhaltlich bzw. fachlich zielgleich zu gestalten. Die ausgleichenden Maßnahmen sind so zu wählen, dass sie die in der Beeinträchtigung begründeten Nachteile kompensieren und Chancengerechtigkeit gewährleisten. Art und Umfang der Maßnahmen sind auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abzustimmen. Folgende Arten von ausgleichenden Maßnahmen werden unterschieden:
Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übungen, des Förderunterrichts, der Freigegenstände und der unverbindlichen Übungen sind dem Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule oder des Berufsvorbereitungsjahres zu entnehmen. Der Förderbereich Motorik/Bewegung umfasst zusätzlich spezifische Übungen, welche die spezifische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer körperlichen, motorischen oder organischen Beeinträchtigung sicherstellen. Diese kommen in Abhängigkeit von den individuellen Entwicklungs- und Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler zur Gänze oder in Teilen in additiver oder integrativer Form zum Einsatz und verfolgen das Ziel, größtmögliche Aktivität und Teilhabe zu gewährleisten.
| Schulstufen und Wochenstunden | ||||||||||
Verbindliche Übungen | Vorschulstufe | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | 9. PTS/BVJ | Gesamt |
Spezifische Übungen im Förderbereich Motorik/Bewegung | 2-4 | 2-4 | 2-4 | 2-4 | 2-4 | 2-4 | 2-4 | 2-4 | 2-4 | 2-4 | 20-40 |
Eine körperliche, motorische oder organische Beeinträchtigung kann in Wechselwirkung mit personen- und umweltbezogenen Faktoren zu Behinderungen in diversen Lebenslagen führen. Daher sind Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen/motorischen Beeinträchtigung auf mehr oder weniger Unterstützung in ihrer Alltagsbewältigung angewiesen. Spezifische und individualisierte Förderung in den Bereichen Körperbewusstsein, Wahrnehmung, Mobilisierung und Bewegung, Sprache und Kommunikation, kompensatorische (Arbeits-)Techniken sowie Identitätsbildung und Partizipation tragen dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Motorik/Bewegung Kompetenzen erwerben, die sie in der selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung unterstützen. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit ihrer Beeinträchtigung und den daraus resultierenden individuellen Voraussetzungen, Chancen und Möglichkeiten bewusst auseinander und werden dazu befähigt und darin bestärkt, durch die Beeinträchtigung bedingte Herausforderungen eigenverantwortlich und selbstbewusst zu bewältigen.
Der Bewegungs- und Mobilitätsförderung kommt dabei nicht nur eine kompensatorische, sondern auch eine präventive Wirkung zu. Schülerinnen und Schülern soll ein positiver Zugang zu Körper- und Bewegungserfahrungen ermöglicht werden, welche sie den gesundheitsfördernden Aspekt von Bewegung erkennen lässt.3
Für die Optimierung der individuellen Möglichkeiten benötigen Schülerinnen und Schüler Unterstützung in individuell angemessener Form und Intensität. Die jeweiligen motorischen und körperlichen Ressourcen sowie die individuelle Ausdauer und Belastbarkeit gelten als Ausgangspunkt für alle methodisch-didaktischen Überlegungen. Der Fachlehrplan dieser verbindlichen Übung versteht sich als Rahmenlehrplan. Es sollen für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler jene Aspekte aus den Bereichen Körperbewusstsein, Wahrnehmung, Mobilisierung und Bewegung, Sprache und Kommunikation, kompensatorische (Arbeits-)Techniken sowie Identitätsbildung und Partizipation ausgewählt werden, welche spezifischer Förderung bedürfen.
Bewegungs- und Mobilitätstraining tragen dazu bei, grundlegende Bewegungsarten anzubahnen, die motorische Kraft zu erhöhen, den Bewegungsumfang zu vergrößern und Bewegungs- und Handlungsabläufe sicher zu koordinieren. Um Alltagstätigkeiten möglichst eigenständig ausführen zu können1, 2, aber auch, um analoge, digitale und technische Hilfsmittel4, 6 selbständig anwenden zu können, sind spezifische Übungen zur Förderung der Handmotorik und zur Handhabung assistiver Technologien essenziell. Dadurch werden Hand- und Fingerkraft gestärkt und Greifbewegungen zunehmend automatisiert. Darüber hinaus bieten Bewegungseinheiten im Wasser für Schülerinnen und Schüler mit körperlicher Beeinträchtigung spezifische Körper- und Bewegungserfahrungen. Einerseits stimuliert das Wasser die Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler auf eine besondere Art, andererseits verschafft es Erfolgserlebnisse, da es ihnen aufgrund des Wasserauftriebs möglich wird, vielfältigere Bewegungen selbständig auszuführen und damit einzuüben.
Eine Beeinträchtigung im Bereich der körperlichen, motorischen oder organischen Funktionen hat komplexe Ursachen und führt zu unterschiedlichen Erscheinungsformen sowie Auswirkungen auf die Aktivitäts-, Kommunikations- und Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die Zielgruppe dieses Lehrplans stellt sich daher als höchst heterogene Gruppe dar, weshalb für die verbindliche Übung von spezifischen Kompetenzbeschreibungen pro Jahrgangsstufe abgesehen wird. Die Orientierung an Schulstufen entfällt daher zugunsten einer Orientierung am individuellen Lern- und Entwicklungsstand. Weiters wird dadurch die Möglichkeit geschaffen, Bildungs- und Förderinhalte der verbindlichen Übung flexibel im gesamten Unterrichtsgeschehen einzubringen. Die Inhalte können in kürzere oder auch geblockte Lernsequenzen eingeteilt werden und sowohl additiv als auch integrativ unterrichtet werden. Der kontinuierliche kumulative Kompetenzzuwachs wird durch konsequente Adaptierung der Aufgabenstellungen sichergestellt.
Der verbindlichen Übung Spezifische Übungen im Förderbereich Motorik/Bewegung liegen vier zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander vernetzt sind. Sie integrieren, strukturieren und aktivieren vorhandenes Wissen und entwickeln dieses weiter.
Mobilität und Handlungsfähigkeit
Persönliche Mobilität und Selbstwirksamkeit sind Grundbedürfnisse und Ausdruck einer eigenständigen Lebensführung sowie gesellschaftlicher Partizipation. Insbesondere im Spannungsfeld von Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Assistenzleistung tragen vielfältige Explorations- und Handlungsmöglichkeiten dazu bei, ein positives Selbstkonzept sowie Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit zu entwickeln.1
Kommunikation und Wirkung
Dieses Konzept betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Laut-, Schriftsprache und Handzeichen sowie diverse Formen der Unterstützten Kommunikation dienen als Mittel der Kommunikation. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie Interaktionen verlaufen, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden, welche Faktoren Kommunikation beeinflussen und welche Wirkungen durch Kommunikation erzielt werden. Sprachlich angemessenes Handeln, das den individuellen Kommunikationsbedürfnissen und -möglichkeiten entspricht, wird angestrebt.10
Aktivität und Partizipation
Eigenständig aktiv und partizipativ agieren zu können, beeinflusst die Lebensqualität eines Menschen maßgeblich. Die realistische Einschätzung der individuellen Ressourcen, der gezielte Einsatz kompensatorischer Techniken und Hilfsmittel4,6 sowie die eigenständige und selbstsichere Handhabung dieser erhöhen die Aktivität und Partizipation von Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung und ermöglichen eine aktive Teilhabe an diversen Lebenssituationen.1,12
Identität und Diversität
Die individuelle, aber auch Gemeinschaftsidentität erwächst stets aus dem Spannungsfeld von Verschiedenheit und Gleichheit. Dadurch sind ähnliche Lebensumstände, Interessen und Kompetenzen mit den zentralen Aspekten individuums- und gruppenbezogener Identität verbunden. Zugleich sind sie auch Ausdruck interindividueller und gesellschaftlicher Diversität, da sie nur in Variationen existieren.1,5
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12
Körperbewusstsein
Körpererfahrungen ermöglichen die Auseinandersetzung mit den individuellen motorischen und körperlichen Ressourcen und bilden die Grundlage für die Entwicklung eines ganzheitlichen Körperbewusstseins.3 Seine eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten realistisch und selbstsicher einschätzen und anwenden zu können, unterstützt die Entwicklung eines positiven Selbstkonzeptes.1,9
Wahrnehmung und Mobilisierung
Der Körper als Ganzes versteht sich als Medium, verschiedene Umweltreize wahrzunehmen und diese durch den Prozess der sensorischen Integration zu verarbeiten. Körperliche, motorische oder organische Beeinträchtigungen können dazu führen, dass dieser Wahrnehmungsprozess eingeschränkt ist. Dabei können nicht nur die Exterorezeptoren (ua. Auge, Ohr), sondern auch die Propriozeptoren (Muskel- und Lagesinn) betroffen sein. Regelmäßige, breit gefächerte und lustbetonte Wahrnehmungs- und Bewegungsmöglichkeiten in verschiedenen Umgebungen (zB Wasser, im Freien) schaffen vielfältige Körpererfahrungen, sensibilisieren die Wahrnehmungskanäle und stärken die motorischen Grundkompetenzen. Reizbeeinflussungen können gezielter wahrgenommen und eingeordnet sowie (Bewegungs-)Reaktionen adäquat abgestimmt werden.3,9
Sprache und Kommunikation
Laut-, Schriftsprache und Handzeichen sowie Unterstützte Kommunikation4,6 bedürfen gewisser motorischer Voraussetzungen. Eine motorische, körperliche oder organische Beeinträchtigung kann dazu führen, dass die sprachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Motorik/Bewegung eingeschränkt sind. Gezielte und individualisierte Sprach- und Sprechförderung10 sowie der Einsatz von Unterstützter Kommunikation4,6 stärken die Ausdrucks- und Mitteilungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und schaffen neue Kommunikationsmöglichkeiten mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern.10
Kompensatorische (Arbeits-)Techniken
Der Erwerb kompensatorischer (Arbeits-)Techniken sowie der Einsatz von technischen, digitalen und analogen Hilfsmitteln sollen dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen Beeinträchtigung ihren (schulischen) Alltag unter Nutzung ihrer individuell vorhandenen körperlichen und motorischen Ressourcen möglichst eigenständig bewältigen können.4,6
Identitätsbildung und Partizipation
Das Erfahren der eigenen Handlungsfähigkeit und Selbstwirksamkeit trägt einerseits zur Identitätsentwicklung bei und bildet andererseits die Voraussetzung dafür, an gesellschaftlichen und politischen Prozessen teilzuhaben. Partizipation bedeutet auch, die eigenen Rechte und Möglichkeiten nicht nur zu kennen und wahrzunehmen, sondern sich auch aktiv für deren Umsetzung und Weiterentwicklung einzusetzen.5,7
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können in Abhängigkeit von ihren individuellen sprachlichen und kommunikativen Bedürfnissen und Möglichkeiten
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
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Die Fachlehrpläne für den Religionsunterricht, jene der einzelnen verbindlichen Übungen der Vorschulstufe sowie der einzelnen Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände, verbindliche Übungen, unverbindliche Übungen und Freigegenstände) der Primarstufe und Sekundarstufe sind dem Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule oder des Berufsvorbereitungsjahres zu entnehmen. Nachfolgend werden Ergänzungen angeführt, die für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen/motorischen Beeinträchtigung allgemein im Unterricht bzw. in einzelnen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen sind. Sie sind entsprechend den individuellen Entwicklungsvoraussetzungen und -möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler zu differenzieren, um die größtmögliche Teilhabe und Aktivität am Schulleben sicherzustellen.
21.10.2024
20012709
NOR40265820