Kurztitel

Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 2024,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 14

Inkrafttretensdatum

11.09.2025

Index

69/02 Arbeitsrecht

Text

Artikel 14

Ziffer eins Dieses Übereinkommen bindet nur diejenigen Mitglieder der Internationalen Arbeitsorganisation, deren Ratifikation durch die Generaldirektorin oder den Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes eingetragen ist.

Ziffer 2 Es tritt zwölf Monate, nachdem die Ratifikationen zweier Mitglieder durch die Generaldirektorin oder den Generaldirektor eingetragen worden sind, in Kraft.

Ziffer 3 In der Folge tritt dieses Übereinkommen für jedes Mitglied zwölf Monate nach der Eintragung seiner Ratifikation in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2024

Gesetzesnummer

20012705

Dokumentnummer

NOR40265740