Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt in den einschlägigen innerstaatlichen Politiken, wie jene zum Arbeitsschutz, zur Gleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur Migration, angegangen werden;
Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 2024,
Vertrag – Multilateral
Artikel 11
11.09.2025
69/02 Arbeitsrecht
Jedes Mitglied ist bemüht, in Beratung mit den repräsentativen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sicherzustellen, dass:
Arbeitgeberverband
11.10.2024
20012705
NOR40265737