die innerstaatlichen Rechtsvorschriften gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu überwachen und durchzusetzen;
Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 2024,
Vertrag – Multilateral
Artikel 10
11.09.2025
69/02 Arbeitsrecht
Jedes Mitglied trifft angemessene Maßnahmen, um:
Streitbeilegungsverfahren, Meldemechanismus, Beschwerdeverfahren, Beschwerdemechanismus, Gerichtsbehörde
11.10.2024
20012705
NOR40265736