die wichtige Rolle der Behörden im Fall von Beschäftigten in der informellen Wirtschaft anerkennt;
Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 2024,
Vertrag – Multilateral
Artikel 8
11.09.2025
69/02 Arbeitsrecht
Jedes Mitglied trifft geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, indem es auch:
Arbeitgeberverband
11.10.2024
20012705
NOR40265734