Kurztitel

Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 2024,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7

Inkrafttretensdatum

11.09.2025

Index

69/02 Arbeitsrecht

Text

römisch vier. SCHUTZ UND PRÄVENTION

Artikel 7

Unbeschadet von Artikel 1 und im Einklang damit nimmt jedes Mitglied Rechtsvorschriften zur Definition und zum Verbot von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung, an.

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2024

Gesetzesnummer

20012705

Dokumentnummer

NOR40265733