Absatz eins,Ergänzend zu den in Artikel 48, Absatz eins, der Verordnung (EU) 2017/1485 angeführten Daten haben Betreiber einer signifikanten Stromerzeugungsanlage die folgenden Stammdaten ihrer Stromerzeugungsanlage an den Übertragungsnetzbetreiber, den Anschluss-NB sowie an die gegenüber ihrem Anschluss-NB vorgelagerten Netzbetreiber zählpunktscharf zu übermitteln:
- Ziffer einsZählpunktbezeichnung (33-stellig);
- Ziffer 2Netzebene am Netzanschlusspunkt;
- Ziffer 3Angabe der Energieflussrichtung „Einspeisung“;
- Ziffer 4vom Betreiber vergebener Name bzw. vergebene Bezeichnung der signifikanten Stromerzeugungsanlage;
- Ziffer 5Koordinaten (im Referenzsystem World Geodetic System 1984) und wenn vorhanden die Adresse des Standorts der signifikanten Stromerzeugungsanlage;
- Ziffer 6Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Betreibers der signifikanten Stromerzeugungsanlage;
- Ziffer 7Maximalkapazität Pmax der signifikanten Stromerzeugungsanlage;
- Ziffer 8netzwirksame Leistung in Einspeiserichtung und wenn vorhanden in Bezugsrichtung. Für den Fall, dass hinter einem Netzanschlusspunkt mehrere signifikante Stromerzeugungsanlagen oder Kombinationen von Stromerzeugungs- und Verbrauchsanlagen angeschlossen sind, für die der Anschluss-NB am Netzanschlusspunkt in Summe eine maximale netzwirksame Leistung in Einspeiserichtung vorgegeben hat, ist dieser Wert vom Anschluss-NB an alle ihm gegenüber vorgelagerten Netzbetreiber mit Angabe der Asset-IDs der betroffenen Anlagen zu übermitteln;
- Ziffer 9die Einordnung der signifikanten Stromerzeugungsanlage (Typ B, C oder D) gemäß Paragraph 2, RfG Schwellenwert-Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 55 aus 2019, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 96 aus 2024,;
- Ziffer 10Modulspitzenleistung der signifikanten Stromerzeugungsanlage, wenn der Primärenergieträger Sonnenenergie ist;
- Ziffer 11mittlere geographische Ausrichtung der Module (Azimut und Elevation in Grad) der signifikanten Stromerzeugungsanlage, wenn der Primärenergieträger Sonnenenergie ist;
- Ziffer 12EC-Nummer und EIC-Nummer des Lieferanten;
- Ziffer 13EC-Nummer und EIC-Nummer der Bilanzgruppe;
- Ziffer 14übergeordnete Kennzeichnung („Energy Identification Code, Type W“, EIC-W-Code) für Stromerzeugungs- und Verbrauchsanlagen, wenn ein Kraftwerk mehrere signifikante Stromerzeugungs- und Verbrauchsanlagen (Generator, Pumpe, Speicher) umfasst. Diese ist in Abstimmung zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem Betreiber der signifikanten Stromerzeugungs- oder Verbrauchsanlage zu vergeben;
- Ziffer 15bei signifikanter Stromerzeugungsanlage, die Teilnehmer einer Energiegemeinschaft oder teilnehmender Berechtigter an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage ist, die Art der Teilnahme (Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG), Bürgerenergiegemeinschaft (BEG), gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA));
- Ziffer 16bei Energiespeicheranlagen der Anlagentyp „Energiespeicher“ sowie die Nennkapazität (Speicherkapazität in kWh);
- Ziffer 17für den Fall, dass hinter einem Netzanschlusspunkt eine Kombination aus mehreren signifikanten und nicht signifikanten Stromerzeugungs- und/oder Verbrauchsanlagen vorhanden ist, die Identifikationsnummer der Zählstelle im Sinne der gemäß Paragraph 22, Ziffer 2, E-ControlG erarbeiteten und veröffentlichten technischen und organisatorischen Regeln „TOR Begriffe“ und „TOR Stromzähler“ als übergeordnete, gemeinsame Bezeichnung.