- Ziffer einsvom Paragraph 2, nicht erfasst sind oder
- Ziffer 2neu eingeführt werden,
Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 143 aus 2024,
BG
Paragraph 7
10.10.2024
BLVG
64/02 Bundeslehrer
1. Zu Paragraph 7, Absatz eins :, siehe die römisch fünf, Bundesgesetzblatt Nr. 342 aus 1967,, Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1970,, Bundesgesetzblatt Nr. 71 aus 1978,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 591 aus 2003,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 440 aus 2004, und die Lehrplanverordnungen, die in ihren Stundentafeln in der Regel auch die Einreihung der einzelnen Unterrichtsgegenstände in die Lehrverpflichtungsgruppen enthalten.
2. Artikel 33, Ziffer 3, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017, lautet: „In Paragraph 7, Absatz 2, wird in der Ziffer eins, die Wendung „der Landesschulräte“ durch die Wendung „der Bildungsdirektionen“ und in der Ziffer 2, die Wendung „einem Landesschulrat“ durch die Wendung „einer Bildungsdirektion“ sowie die Wendung „im betreffenden Landesschulrat“ durch die Wendung „in der betreffenden Bildungsdirektion“ ersetzt.“. Richtig wäre: „In Paragraph 7, Absatz 2, wird in der Ziffer 2, die Wendung „der Landesschulräte“ durch die Wendung „der Bildungsdirektionen“ und im Schlussteil die Wendung „einem Landesschulrat“ durch die Wendung „einer Bildungsdirektion“ sowie die Wendung „im betreffenden Landesschulrat“ durch die Wendung „in der betreffenden Bildungsdirektion“ ersetzt.“.
10.10.2024
10008205
NOR40265297