DAC-Verordnung „Kamptal“
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 7
17.09.2024
80/03 Weinrecht
Der Wein darf nur in Glasflaschen an den Verbraucher abgegeben werden, außer er wird am Ort der Verabreichung sofort verbraucht. Bei der Abgabe in Glasflaschen sind Nennvolumina von 1,0 Liter und 2,0 Liter nicht zulässig.
17.09.2024
20012689
NOR40265243