Banderolenverordnung 2008
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 167 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2024,
BG
Paragraph 3
17.09.2024
80/03 Weinrecht
Die Farben der Banderole sind rot-weiß-rot. Die Banderole hat den der ausgebenden Druckerei zugeteilten Kennbuchstaben oder die zugeteilte Kombination aus Kennbuchstaben, das österreichische Staatswappen und die Betriebsnummer zu enthalten. Das Staatswappen muss sich zwischen dem Kennbuchstaben oder der Kombination aus Kennbuchstaben auf linker Seite und der Betriebsnummer auf rechter Seite befinden.
17.09.2024
20005821
NOR40265231