Absatz eins,Die Tätigkeit in der Weinkostkommission ist ein unbesoldetes Ehrenamt. Für die Teilnahme an den Verkostungen ist vom BAWB oder von der HBLA, je nach Standort der Verkostung, eine Aufwandsentschädigung von 40 € je Mitglied der Weinkostkommission und Verkostung, zu leisten.