Absatz eins,Innerösterreichische Verbringungen von Tieren empfänglicher Arten aus einer Blauzungenzone hinaus sind nur unter den folgenden Bedingungen erlaubt:
- Ziffer einsDie Tiere haben am Tag der Verbringung keine klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit aufgewiesen,
- Ziffer 2Die Tiere wurden mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt,
- Ziffer 3Die Tiere wurden einem PCR-Test mit negativem Ergebnis unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die mindestens 14 Tage nach dem Datum des Schutzes vor Vektorangriffen entnommen wurden und
- Ziffer 4Die Einhaltung von Ziffer eins und 2 werden vom Unternehmer bestätigt. Bei Rindern kann diese Bestätigung im AMA-Viehverkehrsschein/Lieferschein, bei Schafen und Ziegen im VIS-Begleitdokument oder im AMA-Viehverkehrsschein/Lieferschein integriert werden.