Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 245 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 41
01.10.2025
PbRegVO
25/01 Strafprozess
Allgemeine und spezialisierte Prozessbegleitungseinrichtungen haben ihren psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern im Rahmen der bestehenden vertraglichen Bindung die nicht fallbezogene Zusammenarbeit mit in die Prozessbegleitung involvierten Berufsgruppen zu ermöglichen und diese bei Bedarf zu fördern.
11.09.2024
20012683
NOR40265053