Absatz eins,Quellenberufe, die sich zur Ausübung psychosozialer Prozessbegleitung eignen, sind
- Ziffer einsein abgeschlossenes Studium der Psychologie,
- Ziffer 2eine abgeschlossene Ausbildung für Soziale Arbeit,
- Ziffer 3eine abgeschlossene Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten, wobei Berufsanwärterinnen und Berufsanwärter in Ausbildung unter Supervision gleichgestellt sind, oder
- Ziffer 4vergleichbare hochwertige abgeschlossene psychosoziale Ausbildungen.