Absatz eins,Die Bundesministerin für Justiz führt eine Liste der eingetragenen psychosozialen und juristischen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter (Prozessbegleitungsliste). In der Liste sind Vor- und Familiennamen, Geburtsjahr und akademischer Grad, bei psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern überdies die Bezeichnung des Quellenberufs (Paragraph 29,) und die allgemeine oder spezialisierte Prozessbegleitungseinrichtung, in der die psychosoziale Prozessbegleiterin oder der psychosoziale Prozessbegleiter institutionell eingebunden ist, anzugeben. Die Eintragung als psychosoziale Prozessbegleiterinnen oder Prozessbegleiter in die Prozessbegleitungsliste setzt die Empfehlung der Prozessbegleitungskommission zur Eintragung voraus.