für die Fahrtrichtung Villach der Abschnitt zwischen km 29,50 und km 33,21 sowie
Section Control-Messstreckenverordnung A 10 Ofenauertunnel – Hieflertunnel 2024
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 238 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph eins
20.09.2024
90/01 Straßenverkehrsrecht
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden jeweils die folgenden Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Villach der A 10 Tauern Autobahn festgelegt:
03.09.2024
20012676
NOR40264905