APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2017, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 244 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 2
28.08.2024
14.08.2026
APAB-IFV
36 Wirtschaftstreuhänder
Als Beitrag gemäß Paragraph eins, Ziffer eins, ist den Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) für die ersten fünf Prüfungsaufträge ein Betrag in Höhe von 400 Euro je Prüfungsauftrag sowie ein Betrag in Höhe von 2 000 Euro für jeden weiteren Prüfungsauftrag mit Bescheid vorzuschreiben.
Fassung zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2024,
14.08.2026
20009888
NOR40264885