Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 217 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2025,
römisch fünf
Anlage eins
07.08.2024
04.12.2025
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.
Die Fluktuationszahlen beruhen auf der Annahme einer 6-prozentigen Fluktuation pro Jahr. In jenen Bereichen, in denen aufgrund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen und bereits bestehenden Vakanzen eine höhere Fluktuation zu erwarten ist, wurden die Vorgaben für das Gesamtressort angehoben.
In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 50 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 50 % sinkt.
Zu Paragraph 11 a, Absatz 3, B-GlBG (Stichtag 31.12.2023):
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer | Gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil | Fluktuation | Vor-gaben |
A1/7, v1/5 | 14 | 3 | 11 | 21,4 % | 1,68 | 1 |
v1/6 | 1 | 0 | 1 | 0 % | 0,12 |
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A3/GL, v3/1 | 5 | 1 | 4 | 20 % | 0,6 | 1 |
A4/GL, v4/2 | 9 | 4 | 5 | 44,4 % | 1,08 |
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v4/1 | 3 | 0 | 3 | 0 % | 0,36 | – |
Da in den Sektionen römisch zwei, römisch drei, römisch vier, römisch fünf und römisch sieben der Frauenanteil in einzelnen Führungspositionen bereits 50 bis 100 % beträgt, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass vermehrt in den Sektionen römisch eins und römisch sechs der Frauenanteil in oben genannten Funktionen und Funktionsgruppen zu erhöhen ist.
Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer eins, entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Zentralstelle, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2024 angehängt.
Insgesamt sind in der Zentralstelle zu diesem Stichtag sieben Sektionsleitungen, 14 Gruppenleitungen, 83 Abteilungsleitungen, 15 Kompetenzstellenleitungen, fünf Leitungen der Büro Service Stellen, eine Leitung der Zentralen Dienste und des Supportcenters Radetzkystraße sowie eine Leitung der Wirtschaftsstelle eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen innerhalb der jeweiligen Tabelle nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden. Bedienstete, die sowohl eine Leitungsfunktion als auch eine stellvertretende Leitungsfunktion innehaben, werden in beiden Tabellen berücksichtigt.
Funktion | gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil |
Sektionen | 7 | 5 | 2 | 71,4 % |
Gruppen | 12 | 2 | 10 | 16,7 % |
Abteilungen | 59 | 37 | 22 | 62,7 % |
Kompetenzstellen | 14 | 5 | 9 | 35,7 % |
Büro Service Stellen und Wirtschaftsstelle | 2 | 0 | 2 | 0 % |
Funktion | gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil |
Sektionen | 12 | 2 | 10 | 16,7 % |
Gruppen | 10 | 4 | 6 | 40 % |
Abteilungen | 62 | 34 | 28 | 54,8 % |
Büro Service Stellen | 1 | 1 | 0 | 100 % |
Bei der Nachbesetzung von Landesstellenleitungen und stellvertretenden Landesstellenleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten mehr als zwei Drittel beträgt.
Zu Paragraph 11 a, Absatz 3, B-GlBG (31.12.2023):
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer | Gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil | Fluktuation | Vor-gaben |
A1/5, A1/6, v1/4 | 12 | 4 | 8 | 33,3 % | 1,44 | 1 |
A1/7 | 1 | 0 | 1 | 0 % | 0,120 | – |
A5/2, v4/1 | 2 | 0 | 2 | 0 % | 0,24 | – |
Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer eins, entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger im Sozialministeriumservice, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2024 angehängt. | |
Insgesamt sind im Sozialministeriumservice zu diesem Stichtag eine Amtsleitung, neun Landesstellenleitungen, eine Stabsabteilungsleitung, vier Supportleitungen, 37 Abteilungsleitungen sowie neun Leitungen des Ärztlichen Dienstes eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen innerhalb der jeweiligen Tabelle nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden. Bedienstete, die sowohl eine Leitungsfunktion als auch eine stellvertretende Leitungsfunktion innehaben, werden in beiden Tabellen berücksichtigt. |
Funktion | gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil |
Amtsleitung | 1 | 0 | 1 | 0 % |
Landesstellenleitung, Stabsabteilungsleitung | 9 | 4 | 5 | 44,4 % |
Abteilungsleitung | 37 | 21 | 16 | 56,8 % |
Leitung Ärztlicher Dienst | 9 | 6 | 3 | 66,7 % |
Funktion | gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil |
Landesstellenleitung, Stabsabteilungsleitung | 8 | 3 | 5 | 37,5 % |
Abteilungsleitung | 36 | 26 | 10 | 72,2 % |
Leitung Ärztlicher Dienst | 4 | 3 | 1 | 75 % |
05.12.2025
20012664
NOR40264732