Absatz eins,Im Rahmen der Basiseinführung ist der Frauenbeauftragten und/oder der oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten ausreichend Möglichkeit zu bieten, sich vorzustellen und über das B-GlBG und den Frauenförderungsplan zu informieren.
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 217 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 13
07.08.2024
04.12.2025
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
05.12.2025
20012664
NOR40264721