Chancengleichheit. Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte Partnerinnen in der Berufswelt und eine positive Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen, auch von jenen in Teilzeit.
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 217 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph eins
07.08.2024
04.12.2025
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Bei der Umsetzung des Frauenförderungsplanes sollen folgende Ziele erreicht werden:
05.12.2025
20012664
NOR40264708