Den Bildungsverlauf vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht, insbesondere die Zahl der besuchten Kindergartenjahre und das Ausmaß des Besuches (Stundenanzahl pro Woche) ab der Schülerinnen- und Schülereinschreibung für das Schuljahr 2020/21;
Bildungsdokumentationsgesetz 2020
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2021, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2024,
BG
Anlage eins
01.09.2026
BilDokG 2020
70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht
Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat insbesondere folgende Daten gemäß Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 19, schülerinnen- und schülerbezogen zu verarbeiten:
Schülerinneneinschreibung, Unterrichtsangebot
06.08.2024
20011451
NOR40264702