Absatz eins,Zu den Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters, ausgenommen zum Knappschaftssold, und zur Knappschaftsvollpension gebührt für jeden Beitragsmonat auf Grund einer Erwerbstätigkeit, der vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurde, ein Frühstarterbonus in der Höhe von 1,00 € Anmerkung eins, ). Der Frühstarterbonus ist ab Zuerkennung der Pension Bestandteil der Pensionsleistung und mit dem 60-fachen des im ersten Satz genannten Betrages begrenzt.