Rundfunk-Richtsatzverordnung 2024
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 207 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph eins
01.08.2024
RRV 2024
91/01 Fernmeldewesen
Der bundesweit einheitliche Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber wird mit 3,47 Euro pro Kabellaufmeter festgelegt.
25.07.2024
20012658
NOR40264314