MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2024,
BG
Paragraph 20
20.07.2024
MiCA-VVG
37/02 Kreditwesen
Die Entscheidungen der FMA in Vollziehung der Verordnung (EU) 2023/1114 und dieses Bundesgesetzes sind entsprechend den Verwaltungsverfahrensgesetzen zu begründen. Gegen diese Entscheidungen besteht das Rechtsmittel der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Der Rechtsbehelf der Säumnisbeschwerde besteht auch im Falle, dass die FMA über einen Antrag, der alle erforderlichen Angaben enthält, nicht binnen sechs Monaten nach dessen Eingang entschieden hat.
19.07.2024
20012654
NOR40264147