Absatz eins,Die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) hat dafür zu sorgen, dass die COFAG beginnend mit 1. August 2024 abgewickelt und anschließend unter Wahrung der Interessen des Bundes ehestmöglich vollständig liquidiert wird. Die ABBAG hat dem Bundesminister für Finanzen dazu bis spätestens 31. Juli 2024 einen mit der COFAG erstellten Abwicklungs- und Liquidationsplan vorzulegen, in dem das Vorgehen und die Maßnahmen zur Abwicklung und ehestmöglichen Liquidation der COFAG dargelegt sind. Der Abwicklungs- und Liquidationsplan hat auch eine Personal-, Finanz- und Liquiditätsplanung zu enthalten. Soweit dies zur Umsetzung des Abwicklungs- und Liquidationsplans erforderlich ist, hat die ABBAG der COFAG entsprechende Weisungen zu erteilen.