Lehrpläne der Mittelschulen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2024,
V
Anlage 8,
01.09.2024
70/02 Schulorganisation; 70/06 Schulunterricht; 70/09 Minderheiten-Schulrecht
zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten Artikel eins, Paragraph 2, Absatz 11,
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.
Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.
Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.
In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.
| 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2. Entrepreneurship Education | 3. Gesundheitsförderung | 4. Informatische Bildung | 5. Interkulturelle Bildung | 6. Medienbildung | 7. Politische Bildung | 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9. Sexualpädagogik | 10. Sprachliche Bildung und Lesen | 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung | 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
Pflichtgegenstände |
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Religion1 |
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Sprachen |
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Deutsch | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
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Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler |
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Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs |
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Englisch | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
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Lebende Fremdsprache | x | x |
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Latein | x |
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Mathematik und Naturwissenschaften |
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Mathematik |
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Geometrisches Zeichnen |
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| x |
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Digitale Grundbildung | x | x | x |
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| x | x | x | x |
Chemie | x | x | x | x |
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| x | x | x | x |
Physik | x | x |
| x |
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| x |
| x | x | x | x |
Biologie und Umweltbildung |
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| x | x |
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| x | x | x | x |
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Wirtschaft und Gesellschaft |
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Geschichte und Politische Bildung | x | x |
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| x | x | x | x |
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Geografie und wirtschaftliche Bildung | x | x |
| x | x | x | x | x |
| x | x | x | x |
Musik, Kunst und Kreativität |
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Musik | x | x |
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| x | x | x |
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Kunst und Gestaltung | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
| x | x |
Technik und Design | x | x |
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| x | x | x | x |
Gesundheit und Bewegung |
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Bewegung und Sport | x | x |
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Ernährung und Haushalt | x | x | x | x |
| x | x |
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| x | x |
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Verbindliche Übungen |
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Bildungs- und Berufsorientierung |
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Erstsprachenunterricht |
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1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.
Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe römisch eins von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.
Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.
Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design
Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.
Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken.
Die Schülerinnen und Schüler können
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design
Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst vergleiche Ottawa Charta, WHO 1986).
Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.
Die Schülerinnen und Schüler können
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Ernährung und Haushalt, Kunst und Gestaltung
Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.
Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.
Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.
Die Schülerinnen und Schüler können
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Englisch, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design
Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.
Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler können
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Englisch, Erstsprachenunterricht, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik
Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.
Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.
Die Schülerinnen und Schüler können
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Englisch, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design
Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.
Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.
Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.
Die Schülerinnen und Schüler können
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik
Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.
Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien).
Die Schülerinnen und Schüler können
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design
Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.
Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.
Die Schülerinnen und Schüler können
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik
Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.
Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.
Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.
Die Schülerinnen und Schüler können
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design
Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.
Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design
Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.
Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.
Die Schülerinnen und Schüler können
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design
Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden.
Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.
Die Schülerinnen und Schüler können
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design
Siehe Anlage 1 mit folgender Abweichung:
In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im achten Teil des Lehrplans Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen über Zahl und Dauer getroffen werden, beträgt der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt je vier bis sechs Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Davon abweichend stehen in der Lebenden Fremdsprache bzw. in Englisch in Sonderformen unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung.
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
(Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände1 | Klassen und Wochenstunden | Summe Wochen-stunden | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | ||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Sprachen |
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Deutsch |
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| mind. 15 |
Englisch |
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| mind. 12 |
Lebende Fremdsprache |
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| -2 |
Mathematik und Naturwissenschaften |
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Mathematik |
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| mind. 14 |
Geometrisches Zeichnen |
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| -3 |
Digitale Grundbildung | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | mind. 4 |
Chemie |
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| mind. 2 |
Physik |
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| mind. 4 |
Biologie und Umweltbildung |
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| mind. 6 |
Wirtschaft und Gesellschaft |
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Geschichte und Politische Bildung |
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| mind. 5 |
Geografie und wirtschaftliche Bildung |
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| mind. 6 |
Musik, Kunst und Kreativität |
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Musik |
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| mind. 54 |
Kunst und Gestaltung |
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| mind. 6 |
Technik und Design |
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| mind. 6 |
Gesundheit und Bewegung |
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Bewegung und Sport |
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| mind. 13 |
Ernährung und Haushalt |
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| mind. 1 |
Verbindliche Übungen |
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Bildungs- und Berufsorientierung |
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| mind. 25 |
Sonstige verbindliche Übungen |
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| -6 |
Schulautonome Schwerpunktsetzung7 |
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Gesamtwochenstundenzahl |
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| 124 |
________________________
1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: a) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und b) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.
2 Wird im Rahmen der Schulautonomie ein Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache angeboten, so sind mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre vorzusehen. Als lebende Fremdsprache kann auch eine Volksgruppensprache gewählt werden. Anstelle der lebenden Fremdsprache kann auch Latein angeboten werden.
3 Falls Geometrisches Zeichnen nicht als schulautonomer Pflichtgegenstand geführt wird, sind die Kompetenzbeschreibungen von Geometrisches Zeichnen im Pflichtgegenstand Mathematik (mindestens 15 Wochenstunden) zu integrieren. Bei Führung eines MINT- (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaft-Technik) bzw. NAWI- (naturwissenschaftlich-mathematischen) Schwerpunktes ist der Pflichtgegenstand Geometrisches Zeichnen mit mindestens zwei Wochenstunden zu dotieren.
4 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, mindestens eine Wochenstunde, wenn als zweite lebende Fremdsprache „Hebräisch“ im Ausmaß von insgesamt mindestens zehn Wochenstunden geführt wird.
5 In der 3. bzw. 4. Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Die darüber hinausgehenden Stunden können geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.
7 Zur Vertiefung im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder in der schulautonomen Schwerpunktsetzung in Form von schulautonomen Pflichtgegenständen.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Siehe Ziffer 2, Litera f,)
Förderunterricht:
Siehe Ziffer 2, Litera g,)
a) Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen bei Führung eines Schwerpunktes „Sprachen“, der dem sprachlichen, humanistischen und geisteswissenschaftlichen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden*1) | Summe Wochen-stunden | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | ||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Sprachen |
|
|
|
|
|
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
Englisch | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 |
Lebende Fremdsprache oder Latein | – | – | 3 | 3 | 6 |
Mathematik und Naturwissenschaften |
|
|
|
|
|
Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 15*3) |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Chemie | – | – | – | 2 | 2 |
Physik | – | 1 | 2 | 1 | 4 |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 |
Wirtschaft und Gesellschaft |
|
|
|
|
|
Geschichte und Politische Bildung | – | 2 | 2 | 2 | 6 |
Geografie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 |
Musik, Kunst und Kreativität |
|
|
|
|
|
Musik | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 |
Kunst und Gestaltung | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 |
Technik und Design | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 |
Gesundheit und Bewegung |
|
|
|
|
|
Bewegung und Sport | 4 | 3 | 3 | 3 | 13 |
Ernährung und Haushalt | – | 1 | – | – | 1 |
Verbindliche Übung |
|
|
|
|
|
Bildungs- und Berufsorientierung | – | – | 0-1x | 0-1x | 1x*2) |
Gesamtwochenstundenzahl | 29 | 31 | 31-32 | 32-33 | 124 |
b) Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen bei Führung eines Schwerpunktes „Mathematik und Naturwissenschaften“, der dem naturwissenschaftlichen und mathematischen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden*1) | Summe Wochen-stunden | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | ||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Sprachen |
|
|
|
|
|
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
Englisch | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 |
Mathematik und Naturwissenschaften |
|
|
|
|
|
Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 15 |
Geometrisches Zeichnen | – | – | – | 2 | 2 |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Chemie | – | – | 1 | 2 | 3 |
Physik | – | 1 | 2 | 2 | 5 |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Wirtschaft und Gesellschaft |
|
|
|
|
|
Geschichte Politische Bildung | – | 2 | 2 | 2 | 6 |
Geografie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 |
Musik, Kunst und Kreativität |
|
|
|
|
|
Musik | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 |
Kunst und Gestaltung | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 |
Technik und Design | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Gesundheit und Bewegung |
|
|
|
|
|
Bewegung und Sport | 4 | 3 | 3 | 3 | 13 |
Ernährung und Haushalt | – | 1 | – | – | 1 |
Verbindliche Übung |
|
|
|
|
|
Bildungs- und Berufsorientierung | – | – | 0-1x | 0-1x | 1x*2) |
Gesamtwochenstundenzahl | 29 | 31 | 31-32 | 32-33 | 124 |
c) Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen bei Führung eines Schwerpunktes „Wirtschaft und Gesellschaft“, der dem ökonomischen und lebenskundlichen (einschließlich praxisbezogenen) Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden*1) | Summe Wochen-stunden | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | ||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Sprachen |
|
|
|
|
|
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
Englisch | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 |
Mathematik und Naturwissenschaften |
|
|
|
|
|
Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 15*3) |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Chemie | – | – | – | 2 | 2 |
Physik | – | 1 | 2 | 2 | 5 |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 |
Wirtschaft und Gesellschaft |
|
|
|
|
|
Geschichte und Politische Bildung | – | 2 | 2 | 2 | 6 |
Geografie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 3 | 8 |
Musik, Kunst und Kreativität |
|
|
|
|
|
Musik | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 |
Kunst und Gestaltung | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 |
Technik und Design | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Gesundheit und Bewegung |
|
|
|
|
|
Bewegung und Sport | 4 | 3 | 3 | 4 | 14 |
Ernährung und Haushalt | – | 1 | 2 | – | 3 |
Verbindliche Übung |
|
|
|
|
|
Bildungs- und Berufsorientierung | – | – | 0-1x | 0-1x | 1x*2) |
Gesamtwochenstundenzahl | 29 | 31 | 31-32 | 32-33 | 124 |
d) Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen bei Führung eines Schwerpunktes „Musik, Kunst und Kreativität“, der dem musisch-kreativen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden*1) | Summe Wochen-stunden | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | ||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Sprachen |
|
|
|
|
|
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
Englisch | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 |
Mathematik und Naturwissenschaften |
|
|
|
|
|
Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 15*3) |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Chemie | – | – | – | 2 | 2 |
Physik | – | 1 | 2 | 2 | 5 |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 |
Wirtschaft und Gesellschaft |
|
|
|
|
|
Geschichte und Politische Bildung | – | 2 | 2 | 2 | 6 |
Geografie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 |
Musik, Kunst und Kreativität |
|
|
|
|
|
Musik | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Kunst und Gestaltung | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 |
Technik und Design | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Gesundheit und Bewegung |
|
|
|
|
|
Bewegung und Sport | 4 | 3 | 3 | 3 | 13 |
Ernährung und Haushalt | – | 1 | – | – | 1 |
Verbindliche Übung |
|
|
|
|
|
Bildungs- und Berufsorientierung | – | – | 0-1x | 0-1x | 1x*2) |
Gesamtwochenstundenzahl | 29 | 31 | 31-32 | 32-33 | 124 |
e) Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen ohne Führung eines Schwerpunktes:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe Wochen-stunden | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | ||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Sprachen |
|
|
|
|
|
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
Englisch | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 |
Mathematik und Naturwissenschaften |
|
|
|
|
|
Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 15*3) |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Chemie | – | – | – | 2 | 2 |
Physik | – | 1 | 2 | 2 | 5 |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Wirtschaft und Gesellschaft |
|
|
|
|
|
Geschichte und Politische Bildung | – | 2 | 2 | 2 | 6 |
Geografie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 |
Musik, Kunst und Kreativität |
|
|
|
|
|
Musik | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 |
Kunst und Gestaltung | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Technik und Design | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Gesundheit und Bewegung |
|
|
|
|
|
Bewegung und Sport | 4 | 3 | 3 | 4 | 14 |
Ernährung und Haushalt | – | 1 | – | – | 1 |
Verbindliche Übung |
|
|
|
|
|
Bildungs- und Berufsorientierung | – | – | 0-1x | 0-1x | 1x*2) |
Gesamtwochenstundenzahl | 29 | 31 | 31-32 | 32-33 | 124 |
f) Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf die Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.
Erstsprachenunterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen | Klassen und Wochenstunden | Summe Wochen-stunden | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | ||
Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes |
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siehe Pflichtgegenstände |
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| 2-8 |
Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung |
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Spezielle Interessen- und Begabungsförderung |
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| 2-8 |
Schwerpunkt Sprachen |
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Freigegenstand Fremdsprache |
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| 6-12 |
Englisch |
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Französisch |
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Italienisch |
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Russisch |
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Spanisch |
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Tschechisch |
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Slowenisch |
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Bosnisch/Kroatisch/Serbisch |
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Ungarisch |
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Kroatisch |
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Slowakisch |
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Polnisch |
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Türkisch |
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Romanes |
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Erstsprachenunterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 8-24 |
Schwerpunkt Mathematik und Naturwissenschaften |
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Informatik |
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| 2-8 |
Geometrisches Zeichnen |
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| 2-8 |
Schwerpunkt Musik, Kunst und Kreativität |
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Chor |
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| 2-8 |
Darstellendes Spiel |
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| 2-8 |
Instrumentalmusik und Gesang |
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| 2-8 |
Technik und Design |
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| 2-8 |
Weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen |
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Ernährung und Haushalt |
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| 2-8 |
Bildungs- und Berufsorientierung |
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| 2-8 |
Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
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| 2-8 |
Schach |
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| 2-8 |
Textverarbeitung |
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| 2-8 |
Soziales Lernen |
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| 2-8 |
g) Förderunterricht
Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt Förderunterricht im fünften Teil.
h) Fußnoten
*1) In einzelnen Unterrichtsgegenständen der Stundentafeln gem. Litera a bis d weicht die Summe der Wochenstunden von jener der subsidiären Stundentafel gem. Litera e,, ab, auf die jedoch die Ziele und Vorgaben der Lehrpläne ausgerichtet wurden. Bei der Umsetzung der Lehrpläne in den betroffenen Unterrichtsgegenständen sind daher am Standort Anpassungen vorzunehmen. Die entsprechende Vorgangsweise ist im fünften Teil, Ziffer 2, (Schulische Gestaltungsfreiräume) beschrieben.
*2) In der 3. bzw. 4. Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32 Jahresstunden in der 3. bzw. 4. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
*3) Geometrisches Zeichnen ist im Pflichtgegenstand Mathematik zu integrieren. Die integrativ zu vermittelnden Kompetenzbeschreibungen von Geometrisches Zeichnen werden im Lehrplan des Unterrichtsgegenstandes Mathematik angeführt.
i) Bemerkungen zu den Stundentafeln:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
Deutsch der Deutschförderklasse | 20 |
Religion | 2 |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 | x2 |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Mittelschule (Ziffer 2, Litera f,)
_____________________________
1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen der Stundentafeln der Mittelschule entsprechend dem jeweiligen Schwerpunkt; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunkts gemäß der Stundentafel der Mittelschule.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Englisch lautet:
Sprache ist im Englischunterricht der Schulformen unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung (bilinguale Schulformen) sowohl Medium als auch Gegenstand. Englisch kann für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Fremdsprache sein. Der Umgang mit Sprache findet über die Auseinandersetzung mit mündlichen, auditiven, schriftlichen und visuellen Ausdrucksformen statt. Der Unterricht begleitet Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu sprachkompetenten, sprachsensiblen und sprachbewusst handelnden Individuen. Sie sollen die Vielfalt individueller und kultureller Identitäten und sozialer Realitäten7 reflektieren lernen.
Zentrales Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern sprachliche Grundkompetenzen zu vermitteln und dadurch ihre Sprachhandlungsfähigkeit unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen (weiter) aufzubauen. Dadurch werden sie befähigt, sich in einer heterogenen und mehrsprachig geprägten Gesellschaft und deren multimodaler Zeichenwelt zurechtzufinden. Dies soll reflektiertes und wertbezogenes Handeln, die Fähigkeit zur Teilhabe an der Gemeinschaft im privaten und beruflichen Umfeld1, 13 sowie eigenständiges Weiterlernen ermöglichen.
Die Beschäftigung mit fiktionalen und pragmatischen Texten und Medienformaten erlaubt es ihnen, unterschiedliche Weltsichten kennenzulernen, einzunehmen und zu hinterfragen. Sprache befähigt dazu, Haltungen kritisch zu reflektieren und einen offenen, toleranten und respektvollen Umgang mit anderen Kulturen zu entwickeln. Der Aufbau alltags- und bildungssprachlicher Kompetenzen ist in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen zu sehen.
Die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung und gezielte, reflektierte sprachbezogene Diagnostik ermöglichen den Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht. Der Fokus der Unterrichtsgestaltung liegt auf Lernprozessen, die dem Kompetenzaufbau dienen. Lehrerinnen und Lehrer, Personen mit Englisch als Erstsprache und internationale Sprecherinnen und Sprecher unterstützen die Schülerinnen und Schüler dabei.
Abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen sowie eine vernetzte und handlungsorientierte Vermittlung der Kompetenzbereiche Hören/Sprechen, Lesen und Schreiben sind Voraussetzung für gelingenden Unterricht. Die Lernenden knüpfen an ihre Sprachbiografien an und werden bei der kontinuierlichen Erweiterung ihres Sprachrepertoires unterstützt. Zudem werden sie befähigt, Sprache sowohl zu produzieren als auch über sie zu reflektieren sowie sich des eigenen Lernverhaltens bewusst zu werden. Es ist auch zu beachten, dass der Spracherwerb über lernersprachliche Zwischenschritte erfolgt und Fehler ein natürliches Merkmal des Sprachenlernens sind.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Sensibilisierung und Akzeptanz gegenüber Sprachvarietäten, auch im Kontext der Leistungsfeststellung. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch das Bewusstsein für angemessene Sprachregister entwickeln. Mechanismen von Diskriminierung und Verstöße gegen die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung, die sich auch in sprachlichen Formulierungen in Texten und Medien finden, werden analysiert und hinterfragt7.
Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, sich Wissen nicht nur anzueignen, sondern auch zu hinterfragen, um sich altersadäquat und ihrem Sprachstand entsprechend in gesellschaftliche Diskurse 1, 8, 11, 13 einzubringen.
Für den schrittweisen Ausbau der sprachlichen Kompetenzen werden die individuellen Ausgangslagen, Interessen und medialen Gewohnheiten der Schülerinnen und Schüler bei der Textauswahl und der Lernaktivitäten berücksichtigt. Die Auseinandersetzung mit vielfältigen multimedialen und multimodalen Texten6, 4 (ua. Kinder- und Jugendliteratur, Filme, Kurzvideos) soll den Spracherwerb und die Freude am Lesen fördern.
Die Beschäftigung mit vielfältigen Textformen führt zu einer Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten. Auch das Selbstkonzept der Schülerinnen und Schüler in ihrer Zwei- und Mehrsprachigkeit sowie Inter- und Transkulturalität soll berücksichtigt und als besondere Ressource genutzt werden.5
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13.
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen.
Dem Unterricht in Englisch liegen die drei zentralen fachlichen Konzepte „Kommunikation und Wirkung“, „Inhalt und Form“ sowie „Kultur und Gesellschaft“ zugrunde. Sie sind miteinander vernetzt und altersadäquat zu vermitteln und bei der Auswahl von Inhalten zu berücksichtigen. Die zentralen fachlichen Konzepte sind in allen Jahrgangsstufen gleich, da sie progressiv anhand verschiedener Anwendungsbereiche aufgebaut werden.
Kommunikation und Wirkung
Kommunikation und Wirkung betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.
Sprache dient als Mittel der Kommunikation. Äußerungen sind immer in einen bestimmten situativen Kontext eingebettet und erzielen eine bestimmte Wirkung. Es geht immer um sprachlich angemessenes Handeln.
Inhalt und Form
Sprachliche Bedeutungen werden durch bestimmte sprachliche Formen ausgedrückt. Inhalt und Kontext bedingen dabei die Form. Sprachliche Strukturen werden als Instrumente entdeckt und verstanden, um bestimmte Inhalte auszudrücken.
Kultur und Gesellschaft
Die Auseinandersetzung mit der Vielfalt der sprachlichen Ausdrucks- und Darstellungsformen in kulturellen Kontexten erlaubt Einblicke in unterschiedliche Weltsichten und Wertvorstellungen.7 Sprache als beziehungsgestaltendes Element ermöglicht es, das eigene Lebensumfeld eingebettet in Kultur bzw. Gesellschaft darzustellen und andere kulturelle Zugänge auf Basis der inter- und transkulturellen Kommunikation zu entwickeln. Sprache befähigt dazu, Haltungen kritisch zu reflektieren und einen offenen, toleranten und respektvollen Umgang mit anderen Kulturen zu entwickeln.
Das vorliegende Kompetenzmodell orientiert sich am Lehrplan für Deutsch sowie am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates und umfasst die Kompetenzbereiche Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben. Diese Bereiche sind eng miteinander verknüpft, bedingen einander und ergeben gemeinsam mit den zentralen fachlichen Konzepten den Kern des Unterrichtsfaches. Die Kompetenzbereiche sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln, um eine altersgemäße kompetente Sprachhandlungsfähigkeit in der Unterrichtssprache in vielfältigen pragmatischen und fiktionalen Ausdrucksformen zu entwickeln.
Linguistische Kompetenzen (Sprachliche Mittel, Wortschatz) bilden eine Grundlage für die drei genannten Kompetenzbereiche, sind deren integrierte Bestandteile und daher nicht als eigener Kompetenzbereich ausgewiesen. Linguistische Kompetenzen sichern das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen und damit eine erfolgreiche Kommunikation, bei der sprachliche Angemessenheit und Korrektheit angestrebt wird. Mehrsprachige Sprachreflexion kann den Aufbau von Sprachbewusstheit unterstützen.
Zuhören und Sprechen
Vielfältige Inhalte von (multimedialen) Sprechbeiträgen werden erschlossen, verstanden und reflektiert. Monologische und dialogische Sprechbeiträge dienen zur Wiedergabe von Sachverhalten sowie zur Darstellung von Emotionen, Meinungen und Reflexionen7. Sie werden sowohl sprachlich als auch durch nonverbale Signale gestaltet. Ziel ist eine wertschätzende Gesprächskultur des Sich-Artikulierens und Einander-Zuhörens.
Lesen
Dieser Kompetenzbereich fokussiert auf das Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten fiktionalen, pragmatischen, linearen und nichtlinearen Texten in unterschiedlichen medialen Formaten mit steigendem Umfang und zunehmender Komplexität unter Einsatz von Lesetechniken und -strategien. Die Texte werden dem individuellen Sprachniveau entsprechend analysiert, interpretiert und mit vorhandenem Wissen verknüpft. Dabei finden soziale und kulturelle Aspekte Beachtung.7, 8, 13
Schreiben
Ideen, Sachverhalte, Erlebnisse, Wünsche, Emotionen, Meinungen und Reflexionen2, 8 werden altersadäquat durch unterschiedliche Textmuster eigenständig, zusammenhängend und sprachlich angemessen ausgedrückt. Dies erfolgt entsprechend dem individuellen Sprachniveau in unterschiedlicher medialer Form und im Zuge von individuellen und kollektiven Prozessen. Beim Schreiben von pragmatischen und kreativen Texten kommen Strategien zum Planen, Verfassen und Überarbeiten zum Einsatz.7
Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln. Anwendungsbereiche orientieren sich an der aktuellen tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler und an den Möglichkeiten innerhalb des Sprachniveaus. Es obliegt der Lehrperson zu entscheiden, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Anwendungsbereiche
Die Schülerinnen und Schüler können
Anwendungsbereiche
Die Schülerinnen und Schüler können
Anwendungsbereiche
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Anwendungsbereiche
Die Schülerinnen und Schüler können
Anwendungsbereiche
Die Schülerinnen und Schüler können
Anwendungsbereiche Schreiben
3. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Anwendungsbereiche
Die Schülerinnen und Schüler können
Anwendungsbereiche
Die Schülerinnen und Schüler können
Anwendungsbereiche Schreiben
4. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Anwendungsbereiche
Die Schülerinnen und Schüler können
Anwendungsbereiche
Die Schülerinnen und Schüler können
Anwendungsbereiche Schreiben
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
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Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
18.07.2024
20007850
NOR40263960