Absatz eins,Der Bundesminister oder die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Österreichischen Behindertenrat aus allgemeinen Budgetmitteln jährlich 870 000 Euro für die ihm durch die Besorgung der ihm vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben, durch seine koordinierende Tätigkeit auf dem Gebiet der Behindertenpolitik und seine sonstige im öffentlichen Interesse gelegene Mitwirkung auf diesem Gebiet entstehenden Aufwand zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag ist ausgehend vom Basisjahr 2024 jährlich ab dem Jahr 2025 gemäß Paragraph 108 f, des Bundesgesetzes vom 9. September 1955 über die Allgemeine Sozialversicherung (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG), Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,, in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Anpassungsfaktor zu vervielfachen.