Kurztitel

Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2024,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

18.07.2024

Abkürzung

QEG

Index

22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren

Text

Tätigkeitsbericht

Paragraph 8,

Qualifizierte Einrichtungen, die als solche tätig werden, haben jährlich, spätestens bis 1. April des Folgejahres, einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Dieser hat zumindest folgende Informationen zu enthalten:

  1. Ziffer eins
    die Anzahl und Art der eingebrachten Klagen,
  2. Ziffer 2
    die Art der Verstöße und
  3. Ziffer 3
    die Ergebnisse dieser Verbandsklagen.

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2024

Gesetzesnummer

20012650

Dokumentnummer

NOR40263923