CBCR-Veröffentlichungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 83 aus 2024,
BG
Paragraph eins
18.07.2024
CBCR-VG
21/01 Handelsrecht
Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen vergleiche Paragraph 18, Absatz eins,).
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen, ABl. Nr. L 429 vom 1.12.2021, Sitzung eins, , in österreichisches Recht umgesetzt.
18.07.2024
20012649
NOR40263892