Absatz eins,Dem Bundesbehindertenbeirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
- Ziffer einsder oder die Vorsitzende,
- Ziffer 2je eine Vertretung der im Nationalrat vertretenen Parteien,
- Ziffer 3je eine Vertretung der Bundesministerien,
- Ziffer 4drei Personen als Vertretung der Bundesländer,
- Ziffer 5eine Vertretung des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger,
- Ziffer 6je drei Personen als Vertretung der Dienstgeber- und Dienstnehmerorganisationen,
- Ziffer 7Vertreter und Vertreterinnen der organisierten Menschen mit Behinderungen, der organisierten Selbstvertreter und Selbstvertreterinnen und der organisierten Kriegsopfer entsprechend der Anzahl der Vertreter und Vertreterinnen der Bundesministerien, der Bundesländer sowie des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger,
- Ziffer 8der Behindertenanwalt oder die Behindertenanwältin (Paragraph 13 a,),
- Ziffer 9der oder die Vorsitzende des Monitoringausschusses (Paragraph 13 j,),
- Ziffer 10ein Vertreter oder eine Vertreterin des Österreichischen Seniorenrates.