Kurztitel

Rechtsanwaltstarifgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1969, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2024,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7 a

Inkrafttretensdatum

18.07.2024

Abkürzung

RATG

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Paragraph 7 a,

  1. Absatz eins,In Verbandsklageverfahren auf Abhilfe gemäß Paragraphen 623, ff. ZPO hat die Qualifizierte Einrichtung einen Zwischenfeststellungsantrag gemäß Paragraph 624, Absatz 2, ZPO bereits in der Verbandsklage auf Abhilfe betraglich zu bewerten. Die Qualifizierte Einrichtung ist bei dieser Bewertung an keine gesetzlichen Bewertungsregeln gebunden. Bemängelt der Beklagte eine solche Bewertung nicht spätestens bei der ersten zur mündlichen Streitverhandlung bestimmten Tagsatzung, so hat das Gericht diesen Betrag als Bemessungsgrundlage (Paragraph 3,) für das gesamte Verbandsklageverfahren auf Abhilfe bis zur Entscheidung über den Zwischenfeststellungsantrag zugrunde zu legen. Unterlässt die Qualifizierte Einrichtung eine Bewertung oder erfolgt eine rechtzeitige Bemängelung der Bewertung durch den Beklagten, so ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Zwischenfeststellungsantrags im Verbandsklageverfahren auf Abhilfe gemäß den Paragraphen 4 und 12 vorzugehen; Paragraph 7, Absatz 2, ist anzuwenden.
  2. Absatz 2,Die Verbandsklage auf Abhilfe (Paragraph 624, ZPO) und alle Schriftsätze oder Tagsatzungen, die sich nur oder auch auf einen Zwischenfeststellungsantrag der Qualifizierten Einrichtung gemäß Paragraph 624, Absatz 2, ZPO beziehen, sind auf der Basis der Bemessungsgrundlage gemäß Absatz eins, zu entlohnen.
  3. Absatz 3,Abweichend von Absatz eins und 2 sind die Beitrittserklärungen gemäß Paragraph 628, ZPO sowie alle anderen Schriftsätze und Tagsatzungen, die sich nur auf Individualansprüche beziehen, gemäß der sich für den jeweiligen Schriftsatz oder für die jeweilige Tagsatzung ergebenden Bemessungsgrundlage zu entlohnen.

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2024

Gesetzesnummer

10002143

Dokumentnummer

NOR40263880