Absatz eins,Die praktische Ausbildung für Prüferinnen und Prüfer der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 bzw. v1 sowie der Verwendungsgruppe A2 in den Funktionsgruppen 7 und 8 bzw. der Entlohnungsgruppe v2 in den Bewertungsgruppen 5 und 6 setzt sich zusammen aus:
- Ziffer einsder praktischen Verwendung am Stammarbeitsplatz in der Probezeit sowie
- Ziffer 2der praktischen Verwendung auf vom Stammarbeitsplatz verschiedenen Arbeitsplätzen:
- Litera aPraxistage im Rechnungshof
- Litera iPraxistage Berichtsmanagement10 Arbeitstage
- Sub-Litera, i, iPraxistag Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit1 Arbeitstag
- iiiPraxistage Verbindungsdienst5 Arbeitstage
- Litera bAbsolvierung einer Gastprüfung und
- Litera cMitwirkung an der Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung gemäß Paragraph 9, Rechnungshofgesetz 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1948,, in der geltenden Fassung.