Kurztitel

Grundausbildungsverordnung des Rechnungshofes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 203 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

17.07.2024

Außerkrafttretensdatum

30.09.2025

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Theoretische Ausbildung

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Die theoretische Ausbildung für Prüferinnen und Prüfer der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 bzw. v1 sowie der Verwendungsgruppe A2 in den Funktionsgruppen 7 und 8 bzw. der Entlohnungsgruppe v2 in den Bewertungsgruppen 5 und 6 setzt sich zusammen aus:
    1. Ziffer eins
      der Absolvierung des Universitätslehrgangs Public Auditing (im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten) sowie
    2. Ziffer 2
      der Absolvierung des Moduls Dienst- und Besoldungsrecht (im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof.
  2. Absatz 2,Der Universitätslehrgang Public Auditing gemäß Absatz eins, Ziffer eins, vermittelt eine fundierte fachspezifische und praxisnahe Ausbildung für Prüferinnen und Prüfer der Institutionen der öffentlichen Finanzkontrolle. Er dauert drei Semester und umfasst 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon entfallen auf folgende Module:

Modul

ECTS-Punkte

Stellung und Funktion in der öffentlichen Finanzkontrolle

1,5

Prüfungsprozesse und -standards in der öffentlichen Finanzkontrolle römisch eins

1,5

Prüfungsprozesse und -standards in der öffentlichen Finanzkontrolle römisch zwei

3,0

Erhebungsmethoden in der öffentlichen Finanzkontrolle

3,0

Prüfung des Rechnungswesens öffentlicher Haushalte

8,0

Prüfungsrelevante Aspekte des IKS/Compliance/Wertemanagement

3,0

Prüfungsrelevante Aspekte im Prozess- und Projektmanagement

3,0

Public Management

3,0

Rechtliche Grundlagen in der öffentlichen Finanzkontrolle

5,0

Grundlagen des Finanzmanagements

5,0

Management Skills in der öffentlichen Finanzkontrolle

6,0

Evidence-based reporting

1,5

Grundlagen der Ethik im Prüfungsprozess

1,5

Praxisprojekt

10,0

Projektarbeit

5,0

Summe

60,0

Der Studienplan für den Universitätslehrgang Public Auditing, Mitteilungsblatt 27. Stück, Nr. 127 vom 5. April 2017 ist einzuhalten.
  1. Absatz 3,Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungsgruppe A2 in den Funktionsgruppen 1 bis 6 bzw. der Entlohnungsgruppe v2 in den Bewertungsgruppen 1 bis 4 haben den Basislehrgang für v2 an der Verwaltungsakademie des Bundes im Ausmaß von 80 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:

Fach

Unterrichtseinheiten

Einführung

8

Grundzüge des Verfassungsrechts

16

Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht

12

Grundlagen des Unionsrechts

12

Dienstrecht und Compliance

16

Haushaltsrecht

16

Summe

80

  1. Absatz 4,Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3 bzw. v3 haben den Basislehrgang für v3 an der Verwaltungsakademie des Bundes im Ausmaß von 64 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:

Fach

Unterrichtseinheiten

Einführung

8

Grundzüge des Verfassungsrechts

24

Erfolgreiche Arbeit im Team

8

Dienstrecht und Compliance

12

Der öffentliche Haushalt

12

Summe

64

  1. Absatz 5,Die theoretische Ausbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A4 und A5 bzw. v4 setzt sich zusammen aus:
    1. Ziffer eins
      der Teilnahme am Modul Grundzüge des Haushalts- und Vergaberechts in der Praxis (im Ausmaß von 8 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof sowie
    2. Ziffer 2
      der Teilnahme am Modul Dienst- und Besoldungsrecht (im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof.

Schlagworte

Prüfungsstandard, Verwendungsgruppe, Dienstrecht, Prozessmanagement, Haushaltsrecht

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2025

Gesetzesnummer

20012647

Dokumentnummer

NOR40263801