Eisenbahngesetz 1957
Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1957, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 115 aus 2024,
BG
Paragraph 17
20.07.2024
EisbG
93/01 Eisenbahn
Zum Bau und zum Betrieb von sowie zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsdiensten auf einer nicht-öffentlichen Eisenbahn ist die Genehmigung erforderlich; dem Bescheid, mit dem die Genehmigung erteilt wurde, kommt dingliche Wirkung zu.
23.07.2024
10011302
NOR40263662