Kurztitel

Polizeikostenersätze für die Städte Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 200 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2024

Index

30/02 Finanzausgleich

Text

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Die Finanzzuweisung beträgt im Jahr 2024 für Krems an der Donau 2 319 000 Euro und für Waidhofen an der Ybbs 925 000 Euro.
  2. Absatz 2,Ab dem Jahr 2025 werden die Finanzzuweisungen entsprechend den Veränderungen des Gehalts gemäß Paragraph 118, Absatz 5, des Gehaltsgesetzes 1956 der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf der Beamten der allgemeinen Verwaltung auf Basis des Jahres 2024 angepasst. Wenn dieses Gehalt nach dem 30. März geändert wird, dann findet der Ausgleich bei der Finanzzuweisung für das nächste Jahr statt.

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2024

Gesetzesnummer

20012644

Dokumentnummer

NOR40263504