Polizeikostenersätze für die Städte Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 200 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph eins
01.01.2024
30/02 Finanzausgleich
Der Bund gewährt den Städten mit eigenem Statut Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs ab dem Jahr 2024 Pauschalbeträge als Abgeltung für den Aufwand, der dadurch entsteht, dass für ihr Gebiet die Landespolizeidirektion nicht zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist. Diese Finanzzuweisungen erfolgen jeweils bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres.
12.07.2024
20012644
NOR40263503