Kurztitel

Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2013, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 114 aus 2024,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

20.07.2024

Index

93/01 Eisenbahn

Text

3. Hauptstück
Weitere Fahrgastrechte und sonstige Bestimmungen

1. Abschnitt
Weitere Fahrgastrechte

Anwendungsbereich

Paragraph 6,

Die Bestimmungen dieses Abschnittes sind auf Beförderungen von Fahrgästen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen anzuwenden, soweit nicht die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/782 anzuwenden sind. Beförderungen im Stadtverkehrs fallen, mit Ausnahme des Paragraph 9,, nicht unter den Anwendungsbereich dieses Abschnittes.

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2024

Gesetzesnummer

20008278

Dokumentnummer

NOR40263472