Laufender Steueraufwand betreffend Erträge, die von der Berechnung der Mindeststeuer-Gewinne oder -Verluste nach dem 3. Abschnitt ausgenommen werden;
Mindestbesteuerungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 187 aus 2023, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2024,
BG
Paragraph 40
20.07.2024
MinBestG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die laufenden erfassten Steuern (Paragraph 37,) einer Geschäftseinheit für das Geschäftsjahr sind um die Beträge folgender Posten zu kürzen:
22.07.2024
20012474
NOR40263440