EAG-Befreiungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 61 aus 2022, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 8
11.07.2024
58/02 Energierecht
Die ORF-Beitrags Service GmbH hat der E-Control für das vorangegangene Kalenderjahr bis spätestens 31. März des Folgejahres einen jährlichen Bericht über die Abwicklung der Befreiung und Deckelung zu übermitteln. Der Bericht hat jedenfalls die Anzahl der Neuanträge, der Verlängerungen von auslaufenden Befreiungen sowie die Anzahl der Ablehnungen zu enthalten. Die Summe der Anzahl der bearbeiteten Anträge ist nach Deckelungen gemäß Paragraph 3 und Befreiungen gemäß Paragraph 2,, diese wiederum nach den in Paragraph 47, der Fernmeldegebührenordnung genannten Kategorien der Anspruchsberechtigten, aufzuschlüsseln. Der Bericht ist auf Ersuchen der E-Control anzupassen und auf den Internetseiten der ORF-Beitrags Service GmbH und der E-Control zu veröffentlichen.
11.07.2024
20011825
NOR40263393